Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo) Grundstückgewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden privilegiert besteuert. Ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2011 beschränkte diese Privilegierung auf Grundstücke, die dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt sind. Seither werden Veräusserungsgewinne aus Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vollumfänglich besteuert. Die Vernehmlassungsvorlage beabsichtigt eine Rückkehr zur Steuerpraxis vor 2011. Grundstückgewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sollen inskünftig wieder nur im Umfang der wiedereingebrachten Abschreibungen den Einkommenssteuer unterliegen. Der Wertzuwachsgewinn soll beim Bund steuerbefreit sein. In sämtlichen Kantonen soll der Wertzuwachsgewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen.

Datum der Eröffnung: 5. Juni 2015 Vernehmlassungsfrist: 25. September 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 058 463 273 10, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. Juni 2015

2015-1684

Bundeskanzlei

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