Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden Richtplananpassung Teil Energie, Genehmigung Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 4. September 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE vom 26. August 2015 wird der kantonale Richtplan, Teil Energie, genehmigt.

2.

Der Kanton wird bezüglich der Kulturdenkmäler von kantonaler Bedeutung (Art. 32b Bst. f RPV) aufgefordert, den Richtplan gemäss dem Beschluss der Standeskommission über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen vom 1. Juli 2014 rechtzeitig anzupassen, damit die Frist von Artikel 52a Absatz 6 RPV gewahrt werden kann.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden, Fachstelle für Raumplanung, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, Tel. 071 788 93 53

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

13. Oktober 2015

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Bundesamt für Raumentwicklung

2015-2735