Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich Im Juli 2014 hat die OECD den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich (AIA) verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Staaten untereinander auf automatischer Basis Informationen austauschen über Finanzkonten, die eine in einem bestimmten Staat steuerpflichtige Person bei einem Finanzinstitut in einem anderen Staat hält. Die Schweiz hat an der Erarbeitung des AIAStandards aktiv mitgearbeitet. Die Vernehmlassungsvorlage enthält die staatsvertraglichen Grundlagen sowie ein Bundesgesetz mit konkretisierenden Umsetzungsund Vollzugsbestimmungen.

Datum der Eröffnung: 14. Januar 2015 Vernehmlassungsfrist: 21. April 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 464 72 40, Fax 058 463 08 33, www.sif.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Januar 2015

2015-0097

Bundeskanzlei

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