Richtplan des Kantons Zürich Genehmigung Teilrevision Richtplan Kanton ZH, Kapitel 4.7.1, Flughafen Zürich Der Bundesrat hat am 18. September 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 7. September 2015 wird die Teilrevision Kap. 4.7.1 Flughafen Zürich unter Vorbehalt der Ziffern 3­7 genehmigt.

2.

Die Voraussetzungen für ein Bereinigungsverfahren nach Artikel 12 RPG sind nicht erfüllt. Die Richtplananpassung Kap. 4.7.1 Flughafen Zürich wird im ordentlichen Verfahren gemäss Artikel 11 RPG mit konstitutiver Änderung genehmigt.

3.

Änderung im Rahmen der Genehmigung: Der Richtplantext «Die Nachtrandstunde von 22­23 Uhr fällt aus der Berechnung ... Siedlungsbegrenzungen aufgrund des Planungswerts (PW) entstehen.» wird gestrichen.

4.

Änderung im Rahmen der Genehmigung: Die Festlegungen im Kapitel 4.7.1.2 b «Flughafenperimeter» werden gemäss SIL-Objektblatt vom 26. Juni 2013 in der Fassung vom 30. März 2011 des Regierungsrats genehmigt. Der Kanton wird beauftragt, den Richtplantext und die Richtplankarte im Sinne der bundesrätlichen Genehmigung innert zwei Monaten nachzuführen und zu veröffentlichen.

5.

Die Festlegungen in Kap. 4.7.1.3 Massnahmen a) Kanton, 4. Absatz werden unter dem Vorbehalt genehmigt, dass für die Siedlungsentwicklung die Planungswerte gemäss den Artikeln 29­31 a LSV berücksichtigt werden.

6.

Das Siedlungsgebiet von Rümlang, welches im Flughafenperimeter liegt, wird unter den Vorbehalten genehmigt, dass flughafenfremde Nutzungen (sog. Nebenanlagen) sich den Flugplatzanlagen unterzuordnen haben und dass der Kanton bei Bauvorhaben das BAZL anhört (Art. 37m LFG).

7.

Die Modalitäten einer Kompensation bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen (FFF) im Flughafenperimeter werden im SIL-Objektblatt festzulegen sein. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt FFF im Flughafenperimeter beansprucht werden, kann die Kompensation einstweilen zurückgestellt werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

13. Oktober 2015

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Bundesamt für Raumentwicklung

2015-2736