Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege Das Krankenversicherungsgesetz vom 18. März 1994 soll geändert werden, so dass die Pflegefachpersonen einen Teil der Pflegeleistungen, nämlich die Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege, nicht mehr auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbringen, sondern direkten Zugang zu den Patientinnen und Patienten haben ­ sowohl im Spital als auch als selbständige und auf eigene Rechnung tätige Pflegefachperson, als Angestellte eines Pflegeheims oder als Angestellte einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause.

Datum der Eröffnung: 24. April 2015 Vernehmlassungsfrist: 14. August 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 24 / 058 322 99 27, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/seiten/default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Mai 2015

2015-1208

Bundeskanzlei

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