Geschäftsreglement des Ständerates (GRS)

Entwurf

(Anpassung der Entschuldigungsgründe) Änderung vom ...

Der Ständerat, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 13. Februar 20151, beschliesst: I Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 20. Juni 20032 wird wie folgt geändert: Art. 44a Abs. 6 und 6bis Als entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für einen ganzen Sitzungstag aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60 ParlG oder wegen Todesfall im engen Familienkreis, Mutterschaft, Unfall oder Krankheit abgemeldet hat.

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6bis Als teilweise entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für Teile des Sitzungstages aufgrund eines Auftrages eines parlamentarischen Organes abgemeldet hat.

II Das Büro des Ständerates bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2015 2239 SR 171.14

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Anpassung der Entschuldigungsgründe

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