Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12625 Widersprechende International Capital Market Association , Talacker 29, P.O.Box, CH-8022 Zürich, CH-Marke Nr. 530 423 «ICMA» gegen Widerspruchsgegnerin ICMA Group, Chaussée de Louvain 47, Bôite 1, BE-1410 Waterloo, internationale Registrierung Nr. 1 202 946 «ICMA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Februar 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Sistierung wird aufgehoben und das Widerspruchsverfahren zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

12. Februar 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-0589

1977