Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2015 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 1. Dezember 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. August 20142, beschliesst:
Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2015 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 377 949 400 Franken, einem operativen Aufwand von 3 384 843 688 Franken und dem Finanzergebnis von 9 427 500 Franken mit einem budgetierten Jahresergebnis von 2 533 212 Franken abschliesst;
b.
Die konsolidierte Investitionsrechnung mit budgetierten Investitionen von netto 281 475 000 Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 27. November 2014
Ständerat, 1. Dezember 2014
Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol
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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.
2015-0497
1955
Voranschlag 2015 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV
1956