Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2015 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 1. Dezember 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. August 20142, beschliesst:

Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2015 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 377 949 400 Franken, einem operativen Aufwand von 3 384 843 688 Franken und dem Finanzergebnis von 9 427 500 Franken mit einem budgetierten Jahresergebnis von 2 533 212 Franken abschliesst;

b.

Die konsolidierte Investitionsrechnung mit budgetierten Investitionen von netto 281 475 000 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 27. November 2014

Ständerat, 1. Dezember 2014

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

2015-0497

1955

Voranschlag 2015 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

1956