Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Eigentümernachforschung 1.

Der Eigentümer der am 30./31.Oktober 2009 in den Räumlichkeiten des ehemaligen Dancings «Goldwand» an der Landstrasse 6 in 5415 Rieden beschlagnahmten drei Spielautomaten «Magic Games» sowie des Automaten «Super Micro Fruit» wird aufgefordert, sich zwecks Rückgabe derselben beim Sekretariat der Eidg. Spielbankenkommission, 3003 Bern, zu melden.

2.

Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidg. Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder seinen Verzicht auf deren Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.

3.

Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.

6. Oktober 2015

2015-2675

Eidgenössische Spielbankenkommission

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