Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung) Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung steht im Zeichen grösserer Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien. Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus der stetigen Änderung der Familienstrukturen in den letzten drei Jahrzehnten.

Vernehmlassungsfrist: 31. Juli 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Tel. 031 322 72 75 oder 031 324 87 30

30. Mai 2000

2000-1068

Bundeskanzlei

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