Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVG; SR 172.021) Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz Walbruck Limited, in Gibraltar, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01032904). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

7. Juli 2015

5408

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

2015-1873