Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 14156 Widersprechende La Colline Cellular Research Laboratories SA, Route de la Fin du Craux 51, c/o Horesman SA, CH-1822 Chernex, CH-Marke Nr. 423 736 «LA COLLINE» gegen Widerspruchsgegnerin Hong Kong Xin Ying Medical Ltd., Unit C, 15/F, Hua Chiao Commercial Centre, 678 Nathan Road, Mongkok, Kowloon, HK-Hong Kong, CH-Marke Nr. 667 491 «COLLINE» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Juli 2015 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 14156 wird gutgeheissen.

2.

Die Eintragung der angefochtenen Schweizer Marke Nr. 667 491 «COLLINE» (fig.) wird für die Waren und Dienstleistungen Reinigungsmilch; Schönheitsmasken; Kosmetika; Antifalten-Creme; Lipgloss; Augenbrauenstifte; Zahncremes; Parfums; Gesichtsreinigungsmilch (Kl. 3); Propolis für pharmazeutische Zwecke; pharmazeutische Präparate für die Hautpflege (Kl. 5); Dienstleistungen von Schönheitssalons; Dienstleistungen eines Friseursalons; Dienstleistungen von Visagisten (Kl. 44) widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

3. Juli 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-2041

5813