Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) Mit der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) sollen die beiden Haupteinnahmequellen MWST und DBST gesichert werden. Die auf 2020 terminierte Befristung der Erhebung der MWST und der DBST soll deshalb aufgehoben werden. Dies würde es dem Bund erlauben, die beiden Steuern permanent zu erheben.

Die NFO 2021 setzt sich somit für die Kontinuität der Steuerpolitik ein, ein Umbau des Steuersystems wird mit dieser Vorlage nicht bezweckt. Neben der Aufhebung der Befristung der DBST und der MWST soll noch eine hinfällige Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV) ebenfalls gestrichen werden.

Datum der Eröffnung: 24. Juni 2015 Vernehmlassungsfrist: 14. Oktober 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 463 273 10, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Juli 2015

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Bundeskanzlei

2015-1845