Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung Amirech Mohamed Fateh, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird Folgendes mitgeteilt: Das Bundesgericht hat am 30. April 2015 in Sachen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gegen Amirech Mohamed Fateh betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (6B_398/2014) entschieden: 1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. April 2014 wird aufgehoben und die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zu rückgewiesen.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und dem Obergericht des Kantons Bern, Strafabteilung, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich sowie dem Beschwerdegegner durch Publikation des Dispositivs im Bundesblatt mitgeteilt.

30. April 2015

i.A. des Präsidenten der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei

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2015-1290