Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Die Eisenbahngesellschaft Brienz Rothorn Bahn, Aktiengesellschaft mit Sitz in Brienz,stellt das Begehren, es werde ihr bewilligt, ihre Zahnradbahn BrienzRothorn, in einer Betriebslänge von 7,781 km, samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen zu verpfänden.

Die Verpfändung in der Höhe von 300'000 Franken erfolgt im 2. Rang und dient zur Sicherstellung eines Investitionskredites in Höhe von 250'000 Franken für die Errichtung von Infrastrukturbauten.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 1. Juni 2000 schriftlich einzureichen.

9. Mai 2000

2626

Bundesamt für Verkehr

2000-0942