Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa. Iv. 15.430 s UREK-SR.

Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz Mit der Gesetzesänderung wird eine neue Regelung der Vorränge für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes geschaffen. Diese wurde nötig, nachdem 2014 Elektrizitätsversorger und Kraftwerke erstmals voraussetzungslos den Vorrang für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien eingefordert hatten. Bisher wurde bei Engpässen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz nur für Lieferungen aufgrund von sogenannten Langfristverträgen Vorrang gewährt. Bei einer voraussetzungslosen Gewährung aller Vorränge gemäss geltendem Gesetz drohen allerdings Netzüberlastungen, welche die Systemstabilität und schliesslich die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährden. Vor diesem Hintergrund sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien im Gesetz gestrichen werden.

Datum der Eröffnung: 4. Dezember 2015 Vernehmlassungsfrist: 21. März 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern , Telefon 058 322 92 31, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. Dezember 2015

2015-3335

Bundeskanzlei

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