Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen der Patrouille Suisse («PS») anlässlich des Lauberhorn-Skirennens Ski Alpin vom 15.­18. Januar 2015 vom 18. Dezember 2014

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Der Luftraum gemäss Anhang 2 zu dieser Verfügung wird vorübergehend in ein temporär aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet («Tempo RA») mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb des Flugbeschränkungsgebiets sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings und der Veranstaltung unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt (betreffend Ausnahmen vgl. Inhalt der Verfügung).

Rechtliche Grundlage: Gestützt auf die Artikel 8a und 40 Absätze 1 und 2 des Luftfahrtgesetzes (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 13a der Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

Inhalt der Verfügung:

1. Gemäss Anhang 2 der Verfügung wird die dort aufgeführte Zone in ein temporär aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet umklassiert.

2. Weiter werden die folgenden Auflagen angeordnet: 2.1. Innerhalb des aktivierten Flugbeschränkungsgebiets sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Kunstflugvorführungen beziehungsweise den dazu notwendigen Trainings teilnehmen, untersagt. Das Flugbeschränkungsgebiet kann ausschliesslich während der im Anhang 2 der Verfügung erwähnten Daten aktiviert werden bzw. die genauen Aktivie-

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rungszeiten werden mittels NOTAM bekannt gegeben.

2.2. Such- und Rettungsflüge oder dringende Ambulanzflüge (HEMS) sind entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1­5, erlaubt.

3. Die entsprechenden Eintragungen im AIP werden mittels NOTAM vorübergehend und zeitlich beschränkt gemäss Ziffer 1 oben angepasst und sind Bestandteil der vorliegenden Verfügung.

4. Diese Verfügung wird der Luftwaffe und Skyguide eröffnet und allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, mitgeteilt sowie im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache publiziert.

Adressatenkreis:

Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung wird durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet.

Im Weiteren kann diese Verfügung schriftlich beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten.

Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

18. Dezember 2014

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Peter Müller

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Anhang 2 zur Verfügung vom 11. Dezember 2014 in Sachen Tempo RA für Patrouille Suisse («PS») anlässlich des Lauberhorn-Skirennens Ski Alpin vom 15.­18. Januar 2015 «PS» «Lauberhorn» Circle of 10 km radius; centered at Wengen/Lauterbrunnen, ELEV 3595FT AMSL: WGS 46°36'00"N / 007°55'00"E; No restrictions E of line Brienz­Grindelwald Lower Limit: 3500 ft AMSL Upper Limit: FL180 Dates: 15th, 16th, 17th and18th of January, 2015

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