Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwararbeit (BGSA) Das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) soll revidiert werden. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt, weshalb die Ausrichtung nicht grundlegend geändert, die vorhandenen Instrumente aber gezielt verstärkt werden sollen.

Datum der Eröffnung: 1. April 2015 Vernehmlassungsfrist: 1. August 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft, Arbeitsmarktaufsicht, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 465 38 54, Fax 031 311 38 35, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

21. April 2015

2015-0985

Bundeskanzlei

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