Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b i.V.m. Art. 11b Abs. 1, Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021).

Bawidamann Graciela Matilde, geb. 20. Juli 1971, zur Zeit ohne Zustelldomizil, wird gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 VwVG verfügt: 1.

Eine Kopie der Beschwerdeschrift vom 15. Mai 2015 samt Beilagen geht an die Vorinstanz.

2.

Die Vorinstanz wird ersucht, bis zum 1. Juli 2015 eine Vernehmlassung in 2 Exemplaren unter Beilage der gesamten Akten (nummeriert und in einem Aktenverzeichnis aufgenommen) einzureichen.

3.

Die Beschwerdeführerin wird ersucht, die in Aussicht gestellte Postanschrift dem Bundesverwaltungsgericht bis zum 1. Juli 2015 mitzuteilen. Ohne gültige Postanschrift erfolgen alle Mitteilungen durch Publikation im Bundesblatt.

16. Juni 2015

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

4064

2015-1618