Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 14213 Widersprechende MORELO Reisemobile GmbH, Helmut-Reimann-Strasse 2, DE96132 Schlüsselfeld, internationale Registrierung Nr. 1 138 620 «Morelo» gegen Widerspruchsgegnerin Stevens Vertriebs GmbH, Asbrookdamm 35, DE-22115 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 1 231 561 «Morello» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. November 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 14213 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 231 561 «Morello» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert (sog. Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung vom 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

10. November 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2015-3136