Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2014 vom 11. Juni 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 9. Oktober 19981 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. März 20152, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2014 wie folgt genehmigt: a.

Die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 443 450 103 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 189 846 822 Franken, die durch Tresoreriedarlehen gedeckt wird;

b.

die Bilanz verzeichnet eine Bevorschussung in der Höhe von 8 312 909 881 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 8. Juni 2015

Nationalrat, 11. Juni 2015

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.

2015-2182

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Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2014. BB II

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