Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2014 vom 11. Juni 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 9. Oktober 19981 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. März 20152, beschliesst:
Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2014 wie folgt genehmigt: a.
Die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 443 450 103 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 189 846 822 Franken, die durch Tresoreriedarlehen gedeckt wird;
b.
die Bilanz verzeichnet eine Bevorschussung in der Höhe von 8 312 909 881 Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 8. Juni 2015
Nationalrat, 11. Juni 2015
Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.
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Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2014. BB II
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