Wiedererwägungsverfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12459 Widersprechende Clinique Laboratories LLC, 767 Fifth Avenue US-New York (NY 10153), CH-Marke Nr. 398 837 «CLINIQUE» gegen Widerspruchsgegnerin BEAUTY FULL SRL, Via Passo Valles 10, I-21013 Gallarate (Varese), internationale Registrierung Nr. 1 109 416 «DERMACLINIQUE BEAUTY FARM» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Mai 2015 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsentscheid Nr. 12459 vom 11. September 2014 wird in Anwendung von Artikel 58 VwVG wiedererwägungsweise aufgehoben und durch den vorliegenden Entscheid ersetzt.

2.

Der Widerspruch Nr. 12459 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von 1150 Franken (einschliesslich Ersatz der hälftigen Widerspruchsgebühr) zur bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet und dem Bundesverwaltungsgericht zur Kenntnis gebracht.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. Mai 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-1506

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