Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil (SG), Truppenübungsplatz Bernhardzell; Anpassungen Übungsdorf Hiltern, Rückbau Brandhaus und Scheunen vom 5. August 2015

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 9. Oktober 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassungen am Übungsdorf Hiltern und den Rückbau des Brandhauses und der Scheunen auf dem Truppenübungsplatz Bernhardzell unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. August 2015

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2015-2191