Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 18. Dezember 2015
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 38 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung) und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: 1. Die folgenden im Ausland zugelassenen oder zugelassen gewesenen Pflanzenschutzmittel werden aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen: Agroseller Spirotetramat
Schweizerische Zulassungsnummer: D-5344 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: GP 006554-00/003 Vertreiber: Agro Seller Discount AG 9000 St. Gallen, Schweiz
Agroseller Spirotetramat
Schweizerische Zulassungsnummer: D-5345 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: GP 006554-00/004 Vertreiber: Agro Seller Discount AG 9000 St. Gallen, Schweiz
Nomolt
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2830 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7977 Vertreiber: BASF Italia SpA I-20031 Cesano Maderno, Italien
2. Die Frist für das Inverkehrbringen der vorhandenen Lagerbestände endet für die Produkte «Agroseller Spirotetramat» am 30. November 2016, für das Produkt «Nomolt» am 31.Juli 2016 3. Die Frist für die Anwendung der Produkte endet für die Produkte «Agroseller Spirotetramat» am 30. November 2017, für das Produkt «Nomolt» am 31. Juli 2017
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SR 916.161
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2015-3304
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
18. Dezember 2015
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann
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