Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige deutsche Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 27 des Abkommens vom 11. August zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA CH-DE; SR 0.672.913.62) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV Werner Johannes Hermann Dietrich, geboren am 11. Mai 1941, letzte bekannte Adresse: Landenbergerstrasse 41, 73728 Esslingen, Deutschland, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV seine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz ist der ESTV entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

10. Februar 2015

2015-0181

Eidgenössische Steuerverwaltung

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