Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeut mit eidgenössischem Diplom/ KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

10. November 2015

2015-3006

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

7751