Verfügung im Widerspruchsverfahren 1917/1997 Widersprechende/r Sidag Aktiengesellschaft, Weinmoosstrasse 9, 8583 Sulgen, schweizerische Marke 400 842 SICILIA (Fig.), Vertreter/in Markenschutzbüro Reichmuth, Postfach 658, 8630 Rüti ZH gegen Widerspruchsgegner/in Sierra Nevada 95, S.A., 9, rue Divina Pastora, ES18012 Granada, Internationale Marke Nr. 666 406 (CECILIO) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Februar 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 1917/1997 gegen die internationale Marke Nr. 666 406 CECILIO wird abgewiesen.

3.

Die teilweise provisorische Schutzverweigerung gegen die Klasse 32 der Marke CECILIO wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikationen im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

11. Juli 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-1458

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