Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin (HSM)

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM Fachorgans an seiner Sitzung vom 17. September 2015 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die Behandlung von Schwerverletzten wird der hochspezialisierten Medizin zugewiesen. Der ausgewählte Bereich umfasst: ­

Erwachsene mit einer schweren, lebensbedrohlichen Einzel- oder Mehrfachverletzung, mit einer Verletzungsschwere nach Injury Severity Score (ISS) von mindestens 20 Punkten,

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Erwachsene mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma (AIS-Head 3).

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008).

Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin vom 17. September 2015 und der Schlussbericht zur Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzen zur hochspezia-

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lisierten Medizin vom 17. September 2015 kann auf der Homepage der GDK unter www.gdk-cds.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

6. Oktober 2015

Für das HSM Beschlussorgan Die Präsidentin: Heidi Hanselmann

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