Notifikation (Art. 36 Bst. a, Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021).

Gräfe Steffen, geb. 27. Januar 1976, Bundesrepublik Deutschland, unbekannten Aufenthalts.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt gestützt auf Artikel 52 Absätze 2 und 3 des VwVG: 1.

Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen ab Veröffentlichung der Verfügung im Bundesblatt eine Beschwerdeverbesserung einzureichen.

2.

Läuft die Frist ungenutzt ab, wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten.

10. März 2015

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2015-0537

2027