Notifikation (Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG).

Dennig Michael, geb. am 29. Januar 1965, deutscher Staatsangehöriger, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes; Auf die Beschwerde vom 19. August 2000 hin hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 26. Oktober 2000 entschieden: 1.

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

7. November 2000

5354

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

2000 - 2338