Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen Gesuchstellerin:

Agroscope, Institut für Pflanzenbauwissenschaften IPB und Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften INH

Gegenstand:

B15001 ­ Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen im Feld Gentechnische Veränderung/Eingebrachte Gene: ­ Ein Resistenzgen FB_MR5 aus dem Wildapfel Malus x robusta 5, welches eine Resistenz gegen Feuerbrand vermittelt, unter ihren jeweiligen nativen Promotoren und Terminatoren; ­ Für die Herstellung dieser cisgenen Apfelbäume wurden keine Markergene in die Pflanzen eingebracht.

Ziel und Zweck des Versuchs: ­ Testen unter Feldbedingungen, ob die cisgenen Apfelbäume im Vergleich zu den Pflanzen der Ausgangsorte Gala Galaxy Veränderungen in ihren morphologischen, physiologischen und genetischen Eigenschaften zeigen; ­ Abklärung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung von transgenen Apfelbäumen mit FB_MR5 Gen.

Ort des Versuchs: Protected Site von Agroscope am Standort Zürich, Reckenholz 191, 8046 Zürich Dauer des Versuchs: Frühling 2016 bis Ende 2021

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 11 des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003 (GTG, SR 814.91) und nach den Artikeln 17 ff. und 36 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 24. November 2015 bis und mit 11. Januar 2016 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonisch Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Grün Stadt Zürich, Beatenplatz 2, 8001 Zürich.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (11. Januar 2016) zum Gesuch Stellung nehmen.

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2015-3107

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (11. Januar 2016) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

24. November 2015

Bundesamt für Umwelt

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