Verfügung im Widerspruchsverfahren 2812/1998 Widersprechende/r Turner Network Television, Inc., One CNN Center, US-Atlanta (GA 30348-5366), Schweizerische Marke 408 440 (TNT), Vertreter/in A. W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in TNT Holdings BV, Prinses Beatrixlaan 23, NL-2595 AK La Haye, Internationale Marke Nr. 686 990 (TNT) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. April 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2812/1998 wird teilweise gutgeheissen und der angefochtenen internationalen Marke Nr. 686 990 TNT (Fig.) der Schutz für ,,transmission de messages par voie électronique ou de télécommunication,, der Klasse 38 wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides für diese Dienstleistungen definitiv verweigert. Die provisorische Schutzverweigerung vom 4. August 1998 wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides für diese Waren in eine definitive umgewandelt.

3. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikationen im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

16. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2868

2000-0966