Flughafen Bern-Belp Plangenehmigung für die 4. Ausbauetappe, 1. Bauphase

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat mit Verfügung vom 22. Oktober 2015 das von der Flughafen Bern AG eingereichte Gesuch vom 25. November 2013 für die 4. Ausbauetappe, 1. Bauphase, mit Auflagen genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.

Der Genehmigungsentscheid, die Gesuchsunterlagen mit Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstellen können vom 4. November bis und mit 3. Dezember 2015 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­

Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern, Tel. +41 (0)58 463 37 14, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch -> Themen -> Infrastruktur -> Flugplätze -> Regionalflugplätze -> Bern-Belp.

3. November 2015

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2015-2918