Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 24. Juli 2015

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Sepal (W 5959-1, 47,5 g/l Pyrethrine, 190 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2015, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 4, 5 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 6 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

1

Auflagen

SR 916.161

2015-2157

6045

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Minikiwi

Drosophila suzukii

Schwarze Apfelbeere

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Obstbau Steinobst

Drosophila suzukii

1, 2, 4, 5, 9 Konzentration: 0,1 % Dosierung: 1,6 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­87 (BBCH)

Rebbau Rebe

Drosophila suzukii

2, 5, 10, 11, 12, Konzentration: 0,1 % 13 Dosierung: 1,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­89 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

4 Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Bei der Brombeere bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

10 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Eiablagen in den Beeren ab dem Stadium BBCH 83.

11 Nur die Traubenzone behandeln. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.

12 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

13 Spa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

11. August 2015

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

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