Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben JobCloud AG/JobScout24 (Art. 32 und 33, Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz, KG; SR 251) Am 13. Mai 2015 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die JobCloud AG (nachfolgend: JobCloud) beabsichtigt, den Unternehmensteil JobScout24 zu übernehmen.

JobCloud betreibt mehrere Internetportale im Bereich Stellen-Rubrikanzeigen wie unter anderem jobs.ch und jobup.ch. An JobCloud halten Tamedia und Ringier je 50 % des Kapitals. JobScout24 betreibt mit jobscout24.ch ebenfalls eine OnlineStellenbörse. Weil JobCloud bereits heute über eine starke Stellung verfügt, bestehen Anhaltspunkte für eine Verstärkung einer allenfalls schon heute marktbeherrschenden Stellung von JobCloud. Vor diesem Hintergrund hat die WEKO beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Märkte im Bereich StellenRubrikanzeigen vertieft zu prüfen. Dabei wird insbesondere untersucht, ob allenfalls eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, die geeignet ist, den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen.

JobScout24 gehört zu Scout24 Schweiz und wird von Ringier kontrolliert. Neben jobscout24.ch betreibt Scout24 Schweiz noch weitere Online-Marktplätze in den Bereichen Autos und Motorräder (autoscout24.ch und motoscout24.ch), Immobilien (immoscout24.ch) und Kleinanzeigen (anibis.ch). Diese Plattformen sind vom Zusammenschluss nicht betroffen und verbleiben bei Scout24 Schweiz.

Die WEKO hat bereits vor wenigen Tagen eine vertiefte Prüfung der Übernahme von Ricardo durch Tamedia eingeleitet. Ricardo ist mit olx.ch ebenfalls im Bereich Stellen-Rubrikanzeigen tätig.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (058 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

23. Juni 2015

4224

Wettbewerbskommission Sekretariat

2015-1727