Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige norwegische Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 26 des Abkommens vom 7. September 1987 zwischen der Schweiz und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA CH-NO; SR 0.672.959.81) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV Pal Borgersen, geboren am 16. März 1944, letzte bekannte Adressen: Box 192, Avda Sant Antonio no 34, Ad 400 La Massana, Andorra und Lilloyveien 4, 1366 Lysaker, Norwegen, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV seine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz ist der ESTV entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

20. Januar 2015

804

Eidgenössische Steuerverwaltung

2015-0047