Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13535 Widersprechende The Isopure Company, LLC, 195 Engineers Road, US-Hauppauge (NY 11788), CH-Marke Nr. 396 187 «NATURE'S BEST» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Merck Consumer Healthcare Limited, Hedon Road, GB-Marfleet, Hull HU 9 5NJ, internationale Registrierung Nr. 1 181 616 «NATURE'S BEST».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. Februar 2015 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widerspruchspartei schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

19. Februar 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-0582

1979