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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Objektkrediten für Ergänzungsbauten zu Getreidelagerhäusern des Bundes (Vom 31. August 1962)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

"Wir beehren uns, Ihnen eine Botschaft vorzulegen über die Bewilligung von Objektkrediten für : a. eine Trocknungs- und Begasungsanlage zum Getreidesilo in Altdorf; 6. eine Trocknungs- und Begasungsanlage zu den Getreidelagerhäusern in Brunnen ; c. einen Erweiterungsbau zum bestehenden Getreidesilo in Huttwil.

Allgemeines Das Getreidegesetz vom 20. März 1959 (AS 1959, 995) enthält Vorschriften über die Vorratshaltung an Brotgetreide und die Übernahme des Inlandgetreides von den Produzenten. Für die Haltung der Vorräte zieht der Bund die Handelsmüller, die Getreidehändler und die Getreideverwaltung (Verwaltung) heran. Die Übernahme des Inlandgetreides erfolgt durch die Verwaltung, welche die Ware direkt ab Übernahmeplatz oder nach Zwischenlagerung den Handelsmüllern im Verlaufe eines Versorgungsjahres zuteilt (Art.3 ff., Art.8).

Die Gesamtvorräte betragen im Durchschnitt des Jahres zurzeit rund 400 000 t, wobei, sie vor der inländischen Ernte bis auf 320 000 t absinken und am Schluss der Übernahmen des Inlandgetreides je nach Ernteanfall auf 4800001 oder mehr ansteigen können. Davon bilden 100 000 t den Grundvorrat, der je zur Halte durch die Verwaltung und durch die Handelsmüller gelagert wird.

'285 Die Verteilung der rund 400 000 t gestaltet sich wie folgt : Handelsmüller 200000t Getreidehändler 70000t Bund, im Mittel 180000t Die oben angeführten Schwankungen der Gesamtvorräte -wirken sich hauptsächlich in den Lagerbeständen des Bundes aus, während die Pflichtlager der Handelsmüller und Getreidehändler stabil sind. Die freien Vorräte an In- und Auslandgetreide, über die insbesondere die Handelsmüller verfügen, dienen zur Deckung des laufenden Bedarfes und werden auch zur Auswechslung der Pflichtlager herangezogen. Während der Übernahmekampagne vermögen die Handelsmüller in einem gewissen Umfang zusätzlich Inlandgetreide zu übernehmen und erhalten hiefür eine Lagerentschädigung.

Der von der Verwaltung zu lagernde Grundvorrat setzt sich in der Regel aus hochwertigem Auslandgetreide zusammen. Der Zusatzvorrat besteht vorwiegend in Inlandgetreide und beträgt im Durchschnitt 80 000 t, wobei diese Menge vor Beginn der Übernahmen des Inlandgetreides möglichst stark abgebaut wird, während sie am Schluss der Übernahmekampagne, d.h. im Dezember bis Februar, auf 150 000 bis über 200 000 t ansteigt, je nach Umfang der Ernte.

Damit ist auch auf die Bedeutung der Lagerhaltung des Bundes für die Übernahmen des Inlandgetreides hingewiesen. Diese werden vom August bis Januar/Februar des folgenden Jahres durchgeführt. Soweit als möglich wird die Ware ab Übernahmeplatz, wo sie vom Aufkäufer in Anwesenheit des Müllers taxiert wird, direkt in die Handelsmühle geleitet, zur dortigen späteren Verarbeitung. Auf diese Weise können, je nach den Lagerungsmöglichkeiten der Mühlen, 100 000-130 000 t übernommen werden. Es ist möglich, dass die Handelsmüller ihre Lagerkapazität noch etwas steigern. Durch eine entsprechend abgestufte Lagerentschädigung werden diese Bestrebungen unterstützt.

Die Ablieferungen an Inlandgetreide haben sich wie folgt entwickelt : Jahre

Ablieferungsmenge aus den betreffenden Erntejahren in Tonnen

Im Mittel 1935/89 Im Mittel 1940/45 Im Mittel 1946/50 Im Mittel 1951/55 1956 1957 1958 1959 1960 1961 !

In den Übernahmen für 1954, 1956 und 1960 ist das treide eingeschlossen.

119 554 131 624 140 740 191 388 168761 211 662 260999 268875 812948 241 126 ausgewachsene Ge-

286 Ein Teil des abgelieferten Getreides wird in die Lagerhäuser des Bundes disponiert. Massgebend hieführ sind der Gesamtumfang der Ablieferung und die Qualität des Getreides. Jeweils im Herbst und Frühjahr wird die von jeder Mühle zu übernehmende Monatspflichtquote an Inlandgetreide festgelegt. Hierbei wird darauf gesehen, über das ganze Jahr eine möglichst gleichmässige Zuteilung vorzunehmen, im Interesse der Stabilhaltung der Mehlqualität und der Mehlpreise. Die Übernahme grosser Inlandernten bedingt naturgemäß eine stärkere Beanspruchung von Bundeslagern, ebenso, wenn die Qualität des Getreides dessen Nachbehandlung erfordert.

Die gegenüber der Vorkriegszeit im Mittel um rund 90 000 t erhöhte Lagerhaltungspflicht des Bundes, die hauptsächlich in den letzten Jahren immer umfangreichere Inlandgetreideernte (die Ernte 1961 war infolge Gelbrostbefalles des Getreides kleiner), das Bedürfnis, die Qualität des geernteten Inlandgetreides zu verbessern sowie die Betriebsführung rationeller und kostensparender zu gestalten, machten es notwendig, die Bundeslager technisch zu verbessern und auszubauen. Dies geschah insbesondere durch den Einbau von Trocknungsanlagen, vermehrte Anwendung der Offenlagerung gegenüber der Lagerung in Säcken sowie durch Verwendung rationeller Maschinen und Geräte.

Die Lagerkapazität ist, nachdem sie in den ersten Kriegsjahren durch einige Silobauten erhöht worden war, 1957 durch den Bau des SBB-Silos Wil, von dem der Bund 15 0001 Lagerraum langfristig mieten konnte, erweitert worden. Heute verfügt der Bund in langfristig gemieteten, öffentlichen oder privaten Anlagen sowie in eigenen Bauten über rund 158 000 t Lagerraum, der auf 11 Orte verteilt ist. Weitere jedoch nicht ständig zur Verfügung stehende Lagerräume finden sich in Bahnanlagen und öffentlichen Lagerhäusern im Umfang von ca. 24 000 t, die aber nur zur Aufnahme von gesackter Ware geeignet sind.

Für die Zukunft sehen wir folgende Aufgaben: a. Die weitere technische Verbesserung der bestehenden Anlagen.

In der Eegel ist die Kreditbeschaffung für derartige Vorhaben im Eahmen des jährlichen Voranschlages möglich, indem es sich um kleinere Projekte handelt. Zwei grössere Projekte, bei denen die für den Bund zu erwartenden Gesamtausgaben 800 000 Franken übersteigen, werden Ihnen hiemit vorgelegt. Es handelt sich um die Ergänzung der Getreidelager in Altdorf und Brunnen durch Trocknungsanlagen und durch besondere Zellen für die Begasung zur Bekämpfung von Getreideschädlingen.

b. Die Modernisierung der Getreidelagerung sowie der Ausbau der Lagerkapazität.

Unter ersterem verstehen wir die Umstellung der Lagerhaltung in Säcken auf Loselagerung. Von der Gesamtkapazität von etwa 153 000 t entfallen heute noch rund 37 000 t auf Lagerraum für gesackte Ware. Die Verwaltung hat an dieser Umstellung grosses Interesse, erfordert die Lagerung in offenen Behältern doch viel weniger Aufwand an Arbeit und Kosten und erlaubt ausserdem einen rascheren Warenumschlag. In den letzten

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Jahren war eine grosse Zahl von Handelsmüllern bestrebt, ihre technischen Einrichtungen, insbesondere die Umschlagsvorrichtungen, zu verbessern.

Je länger je mehr wird von den Müllern deshalb die Lieferung gesackter Ware, deren Manipulierung vermehrte Unkosten bereitet, beanstandet.

Immer mehr Handelsmüller wünschen das Getreide in loser Form geliefert zu erhalten. Durch das Inverkehrsetzen von Silowagen für Getreide haben die SBB diese Entwicklung wesentlich gefördert.

Unsere Bestrebungen für die teilweise Umstellung der Sacklager auf Loselagerung gelten insbesondere den Lagern Aarau und Eenens. Die Verkehrsverhältnisse auf dem Bahnhof Aarau sind prekär geworden. Die SBB als Eigentümerin des Mietterrains, auf welchem die z. T. noch aus der Zeit des ersten Weltkrieges stammenden Baracken als Fahrnisbauten stehen, werden früher oder später anderweitig über den Boden verfügen müssen. Es besteht deshalb das Bedürfnis, dieses Getreidelager in Aarau allmählich zu reduzieren und schliesslich aufzuheben und durch eine moderne Anlage zu ersetzen. Die Frage, wo, wann und in welchem Umfang diese zu erstellen ist, wird gegenwärtig geprüft.

In Eenens verfügt die Verwaltung über einen kleineren Silo. Darüber hinaus lagert sie gesacktes Getreide in den benachbarten Schuppen der SBB.

Auf Grund der mit den SBB gepflogenen Verhandlungen ist zu hoffen, dass in absehbarer Zeit diese Schuppen durch eine zweckmässige Siloanlage ersetzt werden können.

Der weitere Ausbau der dem Bund zur Verfügung stehenden Lagerkapazität muss mit aller Sorgfalt geprüft werden. Er darf selbstverständlich nur im Rahmen des Bedarfes erfolgen. Solange die Pflichtlagerbestände gleich hoch bleiben, wird dieser Bedarf zur Hauptsache durch die Entwicklung der Inlandgetreide-Ablieferungen bedingt und es ist wichtig, vorerst die anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die zunehmenden Ablieferungen aufnehmen zu können.

Hierzu gehört die direkte Übernahme durch die Handelsmühlen. Nachdem einzelne Mühlen daran gegangen sind, ihre Lagermöglichkeiten auszubauen, können wir, wie wir schon angeführt haben, damit rechnen, dass sie auch bereit sind, während der Herbstmonate etwas mehr Inlandgetreide zu übernehmen.

Daneben bestehen gewisse Möglichkeiten, wonach in neuen Sammelstellen für Inlandgetreide eine teilweise und vorübergehende Einlagerung
des Getreides erfolgen kann. Diese Sammelstellen sind heute in vermehrtem Masse notwendig, indem immer mehr Getreide mit Mähdreschern geerntet wird. Dieses braucht demzufolge in der Eegel eine sofortige Nachbehandlung und Trocknung, die in lokalen oder regionalen Sammelstellen erfolgen muss. Dort wird dann auch das Getreide vom Bund übernommen. Eine Anzahl solcher Sammelstellen dürfte in der Lage sein, das Getreide während einiger Zeit zu lagern.

Wenn auf diese Weise der Bund in einem gewissen Umfang von der Einlagerung in Bundeslagern entlastet werden kann, so muss er doch über genügend Eaum verfügen, um den grösseren Ablieferungsmengen und deren Schwankungen gewachsen zu sein. Dies hat u.a. die Übernahme der Inlandgetreide-

288 ernte des Jahres 1960 besonders deutlich gezeigt. Sie war gegen 50 000 t grösser als die vorhergehende, die ebenfalls bereits einen Höchststand bedeutete. Verzögerungen in der Übernahme der Ernte 1960 waren deshalb nicht zu vermeiden, 'um so weniger, als auch ihre Qualität eine intensive Nachbehandlung des Getreides erforderte. Beim Ausbau der bundeseigenen Lagerkapazität ist indessen darauf zu achten, dass sie möglichst im Zusammenhang mit den heutigen Anlagen erfolgt. Durch die Erweiterung bestehender Siloanlagen kann zum grössten Teil auf deren Annahme- und Förderungsanlagen sowie auf das schon vorhandene Personal abgestellt werden. Die Erweiterung kann deshalb mit einem Minimum an Investitionen und ohne grössere Mehrbelastung der Betriebsrechnung erfolgen. In diesem Sinne wird Ihnen die Gewährung eines Objektkredites für die Erweiterung des Silos in Huttwil vorgeschlagen.

Durch die vorerwähnten technischen Ergänzungen bestehender Silos sowie die Umstellung von bisherigen Sacklagern auf Offenlagerung in Silos glauben wir, auch dem in der Märzsession 1961 vom Bundesrat entgegengenommenen Postulat Tschanz betreffend den Ausbau bundeseigener Getreidelager in einer dem heutigen Bedürfnis angemessenen Weise Eechnung zu tragen.

Bauvorhaben 1. Trocknungs- und Begasungsanlage in Altdorf Die gegenwärtigen Anlagen in Altdorf umfassen drei Magazine mit einer Einlagerungskapazität von insgesamt 18 0001 und einen im Jahre 1913 erstellten Silo für 12 000 t Schwerfrucht. Einzelne Zellen dieses Silos waren ursprünglich für die Begasung von Getreide eingerichtet; sie sind jedoch heute infolge ungenügender Gasdichtigkeit der Betonzellen und der damit verbundenen Gefahr für das Personal zu diesem Zweck nicht mehr verwendbar und müssen ersetzt werden. Ausserdem besteht infolge vermehrter Verwendung dieser Anlagen für die Einlagerung von Inlandgetreide das Bedürfnis für einen leistungsfähigen Trockner, dank welchem beträchtliche Umwegfrachten eingespart werden können, indem die zu behandelnde Ware nicht anderswohin zur Trocknung spediert werden muss.

Das von der Eidgenössischen Bauinspektion Zürich zusammen mit dem Ingenieurbüro A.Aegerter und Dr. O.Bosshardt AG, Basel, ausgearbeitete Projekt sieht einen Behandlungssilo für Begasung und Trocknung auf der Südseite des bestehenden Getreidesilos vor. Der neue
Bau wird durch eine 5 m lange Passerelle und einen gleichlangen Stollen so mit den Schüttböden und dem Keller des bestehenden Silos verbunden, dass er mit diesem betrieblich eine Einheit bildet. Für die Begasung sind acht Zellen vorgesehen und für die Vorund Zwischenlagerung des zu trocknenden Getreides fünf weitere Zellen.

Der projektierte Silo weist eine Länge von 18,30 m und eine Breite von 8,32 m auf. Seine Höhe richtet sich nach der Schüttbodenhöhe des bestehenden Silos und beträgt von Oberkante Geleise bis Oberkante Dachbrüstung rund 35,25 m.

289 Der ganze Silo ist einheitlich in Bisenbeton vorgesehen, wobei die Aussenwände mindestens 18 cm und die Innenwände mindestens 12 cm stark angenommen wurden. Für die Gaszellen ist der Zusatz eines plastifizierenden Mittels vorgesehen. Mit Bücksicht auf die etwa 3 m unter dem Grundwasserspiegel liegenden Kellerräume wurde eine durchgehend gegen Grundwasser isolierte Grundplatte vorgesehen. Diese Platte kann im übrigen direkt auf tragfähigen Kies abgestellt werden.

Maschinelle E i n r i c h t u n g e n : Für den internen Transport sind je ein Sammel- und Verteil-Kettentransporteur und ein Elevator vorgesehen. Die Verbindung zum bestehenden Silo erfolgt über einen neuen Kettentransporteur im Verteilboden (Eingang) und einen neuen Schräg-Kettentransporteur im Keller (Ausgang). Sämtliche Transportelemente weisen wie beim bestehenden Silo eine stündliche Leistung von 501 Weizen auf.

Die Trocknung erfolgt nach dem Durchlaufverfahren mit zwei Trocknungskolonnen für je 3 t/h Leistung. Beide Kolonnen besitzen je eine Ein- und Ausgangswaage. Die Anlage wird mit Warmluft betrieben; als Wärmequelle dient eine automatische ölfeuerung in Verbindung mit Winderhitzern.

Für den Personentransport ist ein Dreipersonen-Lift mit zehn Haltestellen und automatischer Druckknopfsteuerung (Fahrgeschwindigkeit 1,2 m/s) vorgesehen.

Gesamtanlagekosten Franken I. Gebäudekosten, einschliesslich Bodensondierungen 711 000 II. Umgebungs- und Nebenarbeiten 43 000 III. Maschinelle Einrichtungen 505 000 IV. Unvorhergesehenes 93 000 Total l 352 000 Preisstand: Januar 1962.2. Trocknungs- und Begasungsanlage in Brunnen Hier verfügt der Bund über vier Magazine, die ähnlich gebaut sind wie diejenigen in Altdorf, mit einer Gesamtkapazität von 20 000 t. Auch in Brunnen wird nun zunehmend Inlandgetreide eingelagert. Die Ergänzung der vorhandenen Einrichtungen mit einem Trockner und einer Begasungsmöglichkeit ist notwendig und macht sie viel leistungsfähiger. Wie in Altdorf, so können auch in Brunnen ausserdem beträchtliche Umwegfrachten eingespart werden.

Das von den gleichen Instanzen wie das Vorhaben Altdorf ausgearbeitete Projekt sieht einen Behandlungssilo mit Trockner und Begasungseinrichtung zwischen den beiden bestehenden Getreidemagazinen C und D vor, die in der Länge nur um je 4 m verkürzt werden müssen. Seine nördliche Schmalfront grenzt an das bestehende Doppelgeleise ; unter dem näheren Geleise ist eine Trimelle zur Getreideannahme projektiert.

290 Der vorgesehene Behandlungssilo weist eine Länge von 19,5 m auf, eine Breite von 10 m und eine Höhe von Oberkante Geleise bis Oberkante Dachbrüstung des Elevatoraufbaues von ca. 42,5 m auf. Die Elevatorengruppe reicht ca. 4,8 m unter Terrain. Für Begasung und Trocknung sind je acht Zellen vorgesehen.

Der ganze Silo ist einheitlich in Eisenbeton gedacht, wobei die Aussenwände mindestens 18 cm und die Innenwände mindestens 12 cm stark angenommen wurden. Für die Gaszellen ist der Zusatz eines plastifizierenden Mittels erforderlich.

Mit Eücksicht auf den nicht besonders tragfähigen Baugrund sieht das Projekt die Ausführung einer Gründung mit Bohrpfählen vor, wobei diese längs den Umfasäungswänden als Pfahlwand ausgeführt und damit gleichzeitig den mit Eücksicht auf den hochliegenden Grundwasserspiegel notwendigen Baugrundabschluss bilden würde. Der Grundwasserspiegel liegt nur ca. 0,5 bis 1,0 m unter Terrain.

Was die maschinellen Einrichtungen anbelangt, so sind für den internen Transport je ein Sammel- und Verteil-Kettentransporteur und zwei Elevatoren vorgesehen. Die Verbindung zum vorgesehenen Silo erfolgt über Fallrohre von und nach den bestehenden Sammelredlern der Magazine C und D. Sämtliche Transportelemente weisen wie diejenigen der bestehenden Magazine eine stündliche Leistung von 40 t Schwerfrucht auf. Die Trocknung erfolgt mit zwei Durchlauf-Luft-Trocknungsanlagen zu je 5 t/h Leistung, die Wärmeerzeugung durch zwei ölgefeuerte Heizkessel für Niederdruckdampf in Verbindung mit Winderhitzern.

Für den Personentransport ist ein Dreipersonenlift mit 10 Haltestellen und automatischer Druckknopfsteuerung (Fahrgeschwindigkeit 1,2 m/s) vorgesehen.

Gesamtanlagekosten Franken I. Gebäudekosten, einschliesslich Bodensondierungen 1133 000 II. Umgebungs- und Nebenarbeiten 89 000 III. Maschinelle Einrichtungen 864000 IV. Unvorhergesehenes 151 000 Total 2237000 Preisstand: Januar 1962.

3. Ergänzungsbau zum Getreidesilo Huttioil Der bestehende Silo in Huttwil erlaubt die Aufnahme von etwa 6000 t Schwerfrucht. Darüber hinaus kann die Getreideverwaltung in dem auf dem gleichen Grundstück befindlichen Magazin des Oberkriegskommissariates, das in erster Linie für Heu und Stroh bestimmt ist, nach Massgabe des verfügbaren Baumes gesacktes Brotgetreide lagern. Der Silo wird im Sommer 1962 mit einem neuen Bühler-Vakuumtrockner ausgerüstet; dieser ersetzt einen gleichen, über

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20 Jahre im Gebrauch gestandenen Trockner. Schliesslich verfügt der bestehende Silo über Zellen für die Begasung von Getreide.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass der Silo, der in erster Linie zur Behandlung und Lagerung von Inlandgetreide dient, angesichts der steigenden Ablieferungsmenge und der Notwendigkeit, unter Umständen den grössten Teil davon zu trocknen, ein zu geringes Fassungsvermögen aufweist. Zwar bietet die Lagerung von gesacktem Getreide in Magazinen des Oberkriegskommissariates eine Ausweichmöglichkeit; die zusätzlichen Transport- und Manipulationskosten und der Zeitaufwand sind aber zu hoch und rufen nach einer wirtschaftlicheren Lösung. Durch den geplanten, ein Fassungsvermögen von rund 7000 t aufweisenden Ergänzungsbau wird die vorhandene Anlage zu einem rationellen und leistungsfähigen, auch dem Spitzenverkehr der Monate September bis Februar gewachsenen Silobetrieb entwickelt, zu dessen Betreuung in der Eegel die vorhandene Personalequipe ausreicht.

Das von der Eidgenössischen Bauinspektion Bern in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro H. Scheidegger, Langenthal, ausgearbeitete Projekt fügt das neue Gebäude an den bestehenden Silo so an, dass es mit einer Längsfront am gleichen Umschlagsgeleise liegt. Das Magazin des Oberkriegskommissariates wird im Einverständnis mit dieser Dienstabteilung um einige Meter in der Länge verkürzt. Altsilo und Ergänzungsbau bilden betrieblich eine Einheit.

Der projektierte Ergänzungsbau weist eine Länge von 27,84 m und eine Breite von 15,96 m auf. Die Höhe von der Geleiseoberkante bis zur Oberkante Dachbrüstung des Elevatoraufbaues misst 45,76 m.

Für die Einlagerung sind vorgesehen : 14 Zellen à 225 t = 3150 t 14 Zellen » 183 t = 2562 t 6 Zellen » 60 t = 360 t 10 Zellen » 49 t = 490t 1 Zelle » 32 t = 32 t 2 Zellen » 28 t = 56 t 47 Zellen Total = 6650 t Der ganze Silo ist einheitlich in Eisenbeton vorgesehen, wobei die Aussenund Innenwände 14 cm stark angenommen wurden. Die Bauausführung soll mit Eücksicht auf die Dichtigkeit der Zellen mit Kletterschalung erfolgen.

Wie Sondierungen ergeben haben, besteht der Baugrund ab ca. 2 m unterhalb Terrainhöhe aus tragfähigem Kies-Sand-Material. Für die Fondation sind demnach keine Schwierigkeiten zu erwarten. In Anbetracht der geringen Stützenabstände wurde für das Bauvorhaben
eine Plattenfundation gewählt.

Die Fundationsplatte weist eine Stärke von 94 cm auf.

Der Erweiterungssilo erhält eine Geleise-Trimelle mit vier Zellen. Die Verbindung zum Elevator wird mittels eines Annahme-Kettentransporteurs und eines Annahme-Quer-Eedlers hergestellt. Nach der Uberhebung wird das Ge-

292 treide durch eine 400-kg- Schüttwaage gewogen und in einem Bund-Separator vorgereinigt, um dann mittels zweier Verteiltransporteure in die Zellen geführt zu werden. Die Entleerung der Zellen geschieht mittels Schiebern und Laufrohren zu den Sammeltransporteuren im Keller.

Die Verteil- und Sammeltransporteure stehen auch in Verbindung mit den entsprechenden Transportelementen im bestehenden Silo, damit das Getreide zum Trockner und von diesem zurück zu den Zellen transportiert werden kann. Die Auslagerung in Bahnwagen oder Camions soll ausschliesslich im Maschinen türm des heutigen Silos erfolgen. Sämtliche Transportelemente weisen wie beim bestehenden Silo eine stündliche Leistung von 50 t Weizen auf.

In einer Zwickelzelle ist zur rascheren Bedienung des Gesamtbetriebes ein zusätzlicher Personenlift eingebaut (Fahrgeschwindigkeit 1,2 m/s).

Gesamtanlagekosten I. Gebäudekosten II. Umgebungs- und Nebenarbeiten III. Maschinelle Einrichtungen .

Franken 1927000 57 000 575 000 Total

2 559 000

Unvorhergesehenes ist in diesen Hauptposten eingeschlossen.

Preisstand: Juni 1962.

Gestützt auf die vorausgegangenen Darlegungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutzuheissen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 31. August 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

298 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Objektkrediten für Ergänzungsbauten zu Getreidelagerhäusern des Bundes Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 31. August 1962, beschliesst : Art. l

Für Ergänzungsbauten zu Getreidelagerhäusern werden folgende 3 Objektkredite im Gesamtbetrage von 6 148 000 Franken bewilligt: Franken a. Trocknungs- und Begasungsanlage zum Getreidesilo in Altdorf l 352 000 b. Trocknungs- und Begasungsanlage zu den Getreidelagerhäusern in Brunnen 2 237 000 c. Erweiterungsbau zum bestehenden Getreidesilo in Huttwil. . . 2559000 . Insgesamt 6 148 000 Art. 2 An den Bauprojekten dürfen im Eahmen der bewilligten Objektkredite noch jene Änderungen vorgenommen werden, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

Der Bundesrat ist befugt, im Eahmen des Gesamtbetrages zwischen den einzelnen Objektkrediten geringfügige Verschiebungen vorzunehmen.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Objektkrediten für Ergänzungsbauten zu Getreidelagerhäusern des Bundes (Vom 31.

August 1962)

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13.09.1962

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284-293

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