15.022 Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2015 (Immobilienbotschaft VBS 2015) vom 18. Februar 2015

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2015 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Ihnen, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. Februar 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2014-2961

1889

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2015 beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 467,61 Millionen Franken, nämlich einen Gesamtkredit von 455,280 Millionen Franken und einen Zusatzkredit von 12,330 Millionen Franken.

Der Bundesrat beantragt mit vorliegender Botschaft sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite für Vorhaben des Departementsbereichs Verteidigung, einen Rahmenkredit zugunsten aller Mieter sowie einen Zusatzkredit für Zusatzbedürfnisse im Rahmen der Vorhaben Armeelogistikcenter Monteceneri TI: Departementsbereiche/Kredite

Mio.

Franken

Vorhaben Departementsbereich Verteidigung (V)

226,425

Thun BE, Waffenplatz, Gesamtsanierung Mannschaftskaserne I (Ziff. 2.1 der Botschaft)

71,940

Isone TI, Waffenplatz Gesamtsanierung Kaserne/Ersatz Mehrzweckhalle (Ziff. 2.2 der Botschaft)

55,000

Führungsnetz Schweiz, Härtung der Netzknoten, 2. Etappe (Ziff. 2.3 der Botschaft)

52,800

Emmen LU, Militärflugplatz Sanierung Flugbetriebsflächen und Rotbachquerung (Ziff. 2.4 der Botschaft)

17,600

Militärische Radarstation (MRS), Neubau Seilbahn 2. Sektion (Ziff. 2.5 der Botschaft)

16,215

Höhenanlage, Sanierung, Entflechtung und Härtung Netzknoten (Ziff. 2.6 der Botschaft)

12,870

Rahmenkredit

Total Mio.

Franken

228,855

Rahmenkredit für Vorhaben zugunsten aller Mieter (Ziff. 3 der Botschaft) Gesamtkredit Immobilien VBS Zusatzkredit Monteceneri TI, Armeelogistikcenter (ALC), Zusatzbedürfnisse zu Etappen 1 und 2 (Ziff. 4 der Botschaft)

1890

455,280 12,330

Inhaltsverzeichnis Übersicht

1890

1

Ausgangslage 1.1 Weiterentwicklung der Armee 1.2 Stationierungskonzept der Armee 1.3 Weiterentwicklung des Immobilienportfolios VBS

1893 1893 1893 1894

2

Immobilienvorhaben des VBS 2.1 Thun BE, Waffenplatz Gesamtsanierung Mannschaftskaserne I 2.1.1 Ausgangslage und Bedürfnis 2.1.2 Beschreibung des Vorhabens 2.1.3 Begründung und geprüfte Varianten 2.1.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen 2.2 Isone TI, Waffenplatz Gesamtsanierung Kaserne/Ersatz Mehrzweckhalle 2.2.1 Ausgangslage und Bedürfnis 2.2.2 Beschreibung des Vorhabens 2.2.3 Begründung und geprüfte Varianten 2.2.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen 2.3 Führungsnetz Schweiz Härtung der Netzknoten, 2. Etappe 2.3.1 Ausgangslage und Bedürfnis 2.3.2 Beschreibung des Vorhabens 2.3.3 Begründung und geprüfte Varianten 2.3.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen 2.4 Emmen LU, Militärflugplatz Sanierung Flugbetriebsflächen und Rotbachquerung 2.4.1 Ausgangslage und Bedürfnis 2.4.2 Beschreibung des Vorhabens 2.4.3 Begründung und geprüfte Varianten 2.4.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen 2.5 Militärische Radarstation (MRS), Neubau Seilbahn 2. Sektion 2.5.1 Ausgangslage und Bedürfnis 2.5.2 Beschreibung des Vorhabens 2.5.3 Begründung und geprüfte Varianten 2.5.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen 2.6 Höhenanlage, Sanierung, Entflechtung und Härtung Netzknoten 2.6.1 Ausgangslage und Bedürfnis 2.6.2 Beschreibung des Vorhabens 2.6.3 Begründung und geprüfte Varianten 2.6.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen

1895 1895 1895 1896 1898 1899

3

Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

1914

4

Zusatzkredit 4.1 Monteceneri TI, Armeelogistikcenter, Zusatzbedürfnisse zu Etappen 1 und 2 4.1.1 Ausgangslage und Bedürfnis

1916

1899 1899 1900 1902 1903 1904 1904 1904 1905 1906 1907 1907 1908 1908 1909 1909 1909 1910 1911 1912 1912 1912 1913 1913 1914

1916 1916 1891

Beschreibung des Vorhabens (Zusatzkredit) Begründung Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen

1917 1918 1918

Auswirkungen 5.1 Finanzielle Auswirkungen 5.1.1 Investitionsausgaben 5.1.2 Betriebsaufwand und alle übrigen Aufwände 5.1.3 Auffangen der Teuerung 5.2 Personelle Auswirkungen 5.3 Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit und Volkswirtschaft 5.4 Terminliche Auswirkungen 5.5 Rechtliche Aspekte 5.5.1 Rechtsgrundlage 5.5.2 Form des Erlasses 5.5.3 Ausgabenbremse 5.5.4 Kreditordnung

1919 1919 1919 1921 1921 1922 1922 1923 1923 1923 1923 1923 1924

4.1.2 4.1.3 4.1.4 5

Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2015 (Entwurf)

1892

1925

Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Weiterentwicklung der Armee

Am 3. September 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee. Die Armee soll gut ausgebildet, modern, vollständig ausgerüstet und regional verankert sein, sowie rasch aufgeboten werden können.

Artikel 148j des Entwurfs des Militärgesetzes sieht für die Armee einen vierjährigen Zahlungsrahmen vor, der die Planungssicherheit und die finanzielle Flexibilität erhöhen soll. Der Zahlungsrahmen für die Jahre 2017­2020 ­ massgeblich durch das Leistungsprofil der Armee bzw. durch die mittelfristig geplanten Rüstungsmaterialbeschaffungen und die Immobilienvorhaben bestimmt ­ soll höchstens 19,5 Milliarden Franken betragen. Er wird vom Bundesrat 2016 mit einer entsprechenden Botschaft an die Eidgenössischen Räte beantragt.

Der Souverän lehnte am 18. Mai 2014 das Gripen-Fondsgesetz ab. Dadurch ist ein grosses Beschaffungsvorhaben der Armee weggefallen. Bisher zurückgestellte Vorhaben werden nun vorangetrieben. Eine Beschaffung dieser Vorhaben mit dem Rüstungsprogramm 2015 oder der Immobilienbotschaft VBS 2015 ist jedoch nicht möglich. Die Projektierungen und Evaluationen sind zuerst abzuschliessen.

Die Projekte der Immobilienbotschaft VBS 2015 fügen sich in die aktuelle Planung ein. Sie sind für die Armee notwendig ­ unabhängig davon, wie die politischen Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee ausfallen. Die Projekte betreffen Standorte, die auch mit der geplanten Reduktion notwendig sein werden. Sie präjudizieren die Weiterentwicklung der Armee nicht.

1.2

Stationierungskonzept der Armee

Die Weiterentwicklung der Armee wird zu kleineren Armeebeständen führen. In der Folge kann auch der Immobilienbestand der Armee reduziert werden. Der Bedarf an Kasernen bleibt jedoch nahezu unverändert, da weiterhin mit einer konstanten Anzahl auszubildender Rekruten gerechnet werden muss.

Am 26. November 2013 wurde der Entwurf des Stationierungskonzepts veröffentlicht. Die Kantone konnten dazu Stellung nehmen. Die Ergebnisse wurden anschliessend ausgewertet und das Stationierungskonzept soweit als möglich mit den Kantonen bereinigt. Mit dem Stationierungskonzept soll der Immobilienbestand stark reduziert werden. Im Vordergrund steht der Verzicht auf ganze Standorte wie Waffenplätze (z. B. Freiburg und Moudon), Flugplätze (z. B. Sion und Buochs) und Schiessplätze (z. B. Gluringen und Brigels). Die Nutzung von weiteren Standorten wird verdichtet (z. B. Waffenplätze Chamblon, Frauenfeld und Thun).

Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee wird in erster Priorität auf Standorte verzichtet, deren Schliessung mit organisatorischen Massnahmen möglich ist (z. B. Verzicht auf die Nutzung von Schiess- und Übungsplätzen).

1893

Das Zusammenlegen von Standorten erfordert in der Regel umfangreiche bauliche Massnahmen. Diese benötigen eine längere Vorbereitungszeit und werden frühestens mit den Immobilienbotschaften VBS ab 2016 beantragt. Die notwendigen Investitionen müssen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebensweg vertieft geprüft und priorisiert werden. In der Zwischenzeit werden bereits beschlossene Standortschliessungen und Objekträumungen vollzogen, die unabhängig von der Weiterentwicklung der Armee vorgesehen sind. Aufgrund der vom Parlament überwiesenen Motion Niederberger 11.4135 wird die Ausserdienststellung von Kampf- und Führungsbauten (z. B. Festungsartillerie) ausgesetzt und dem Parlament gegebenenfalls nach der politischen Entscheidung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee beantragt.

Es ist geplant, dass der Wiederbeschaffungswert des Immobilienportfolios im Kernbestand der Armee pro Jahr um durchschnittlich 1,5 bis 2,0 Prozent abgebaut wird.

Damit kann in Kombination mit baulichen Verbesserungen der Betriebsaufwand per Saldo um rund 4 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Diese Einsparungen sind begrenzt, weil gleichzeitig u. a. der zusätzliche Energiebedarf von neuen Systemen abgedeckt werden muss (z. B. Rechenzentren).

1.3

Weiterentwicklung des Immobilienportfolios VBS

Die Konzentration der Standorte gemäss dem Entwurf des Stationierungskonzepts erfordert Anpassungen an den verbleibenden Infrastrukturen sowie Neubauten.

Gleichzeitig besteht ein erheblicher Nachholbedarf bei der Instandsetzung und beim Vollzug der gesetzlichen Vorgaben. Das Immobilienportfolio soll deshalb wie folgt weiterentwickelt werden: ­

Schlüsselstandorte, die langfristig (länger als 25 Jahre) militärisch genutzt werden: Die Instandhaltung der dort vorhandenen Objekte wird prioritär behandelt.

Sie werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten modernisiert. Der aufgelaufene Unterhalt und die gesetzlich erforderlichen Massnahmen werden umgesetzt.

­

Zur Schliessung vorgesehene Standorte: Die hier vorhandenen Objekte werden nur minimal instand gehalten, um die Gebrauchstauglichkeit für die Restnutzungsdauer sicherzustellen. Schäden werden dabei in Kauf genommen. Die Werkeigentümerhaftung ist sicherzustellen. Diese Objekte werden anschliessend in den Dispositionsbestand überführt, wo sie wenn möglich verkauft, im Baurecht abgegeben oder mit kleinstmöglichem Aufwand stillgelegt werden.

Mit dieser Botschaft werden Vorhaben für langfristig gesicherte Schlüsselstandorte beantragt. Die Instandsetzung bestehender Bauten und Anlagen wird weiterhin forciert.

1894

2

Immobilienvorhaben des VBS

2.1

Thun BE, Waffenplatz Gesamtsanierung Mannschaftskaserne I Verpflichtungskredit Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.1.1

71,94 Mio. Franken DNA-A/2243 Heer Ausbildungs-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Der Waffenplatz Thun ist gemäss dem Entwurf des Stationierungskonzepts für die langfristige Weiternutzung vorgesehen. Thun ist einer der wichtigsten Waffenplätze der Schweizer Armee. Er wird hauptsächlich durch die Lehrverbände Panzer und Artillerie sowie Logistik belegt. Zusätzlich soll gemäss dem Stationierungskonzept die Logistik-Rekrutenschule von Lyss nach Thun verschoben werden. Seine universell nutzbare Infrastruktur bietet ideale Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung.

Mit dem kantonalen Entwicklungsschwerpunkt «Thun-Nord» sollen im Raum Kleine Allmend zivile Nutzungen angesiedelt und dafür die militärischen Nutzungen teilweise umgelagert werden. Für die Unterbringung der Truppe ist deshalb eine Verdichtung im Raum der Mannschaftskaserne I geplant.

Die Mannschaftskaserne I wurde 1865 erbaut und 1964 letztmals saniert. Sie entspricht aus baulicher wie auch betrieblicher Sicht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Vorschriften. Das Lebensende von Bausubstanz und Haustechnik ist nach 50 Jahren erreicht und teilweise sogar massiv überschritten. Die Betriebseffizienz ist eingeschränkt und es besteht das Risiko von Ausfällen, Hygieneproblemen sowie letztlich von Personen- und Bauschäden. Die ungenügende Wärmedämmung führt zu Energieverlusten und damit zu hohen Betriebskosten. Schliesslich bestehen Defizite bezüglich Personensicherheit und Schutz von Sachwerten.

Das Gebäude soll auch zukünftig als Truppenkaserne genutzt werden. Neben der allgemeinen Instandsetzung soll die Kaserne gleichzeitig an die aktuellen Bedürfnisse der Truppe angepasst werden.

1895

Abbildung 2.1.1.1

Ansicht Mannschaftskaserne I

2.1.2

Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben umfasst die Gesamtsanierung der Kaserne, den Ersatz der Parkdienstunterstände sowie die Neugestaltung der Kasernenumgebung.

Mannschaftskaserne I Bestehende Nutzungsdurchmischungen im Erdgeschoss werden beseitigt. Im westlichen Gebäudeflügel sind die Ausbildungsküchen für die Küchenchefschulen, im Mittelteil die Hausdiensträume der Logistikbasis der Armee und die Haustechnikräume geplant. Im östlichen Gebäudeflügel sind die Materialmagazine der Truppe vorgesehen. Zusätzlich sind Sicherheitsräume für die zentrale Waffenlagerung geplant.

In den drei Obergeschossen befinden sich Schlafräume und sanitäre Anlagen für Truppe und Kader. Im Mittelteil werden über alle Geschosse hinweg die erforderlichen Kompaniebüros, Rapport- und Theorieräume konzentriert. Die Schlafräume werden mit neuem Standardmobiliar eingerichtet, das auf die umfangreiche Ausrüstung der Armeeangehörigen zugeschnitten ist. Mit diesem Mobiliar können 16 Betten pro Schlafraum untergebracht werden. Die Mannschaftskaserne I verfügt nach der Gesamtsanierung über rund 880 Betten.

Die in der Vergangenheit durch Baueingriffe veränderte Raumstruktur wird mit massvollen Anpassungen in ihre einfache Grundstruktur zurückgeführt. Die vier 1896

nachträglich angebauten Wasch- und Toilettentürme werden durch zwei neue Türme an ihrem ursprünglichen Standort ersetzt. Die Erschliessung der Stockwerke wird durch die Neuanordnung von Treppe und Lift optimiert. Wegen des Platzbedarfs für die neuen haustechnischen Installationen werden die Dachkonstruktionen über den Seitenflügeln angepasst.

Abbildung 2.1.2.1

Schadenbild Untergeschoss

Sandsteinabplatzungen

Parkdienstunterstände Die bestehenden Parkdienstunterstände werden abgebrochen und ersetzt.

Umgebung In Koordination mit der von der Stadt Thun durchgeführten Anpassung der Allmendstrasse wird der nördliche Arealabschluss neu gestaltet. Die heutigen Parkfelder werden aufgehoben. Neu wird eine Grünzone mit Baumbestand erstellt.

Denkmalpflege Die Mannschaftskaserne I in Thun ist das bedeutendste Baudenkmal unter den militärischen Hochbauten der Schweiz. Sie gehört mit dem Bundeshaus West und der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich zum Dreigestirn der wichtigsten nationalen Hochbauten. Sie ist im «Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung» sowie im «Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz» als Einzelobjekt von nationaler Bedeutung eingestuft. Sämtliche Massnahmen an Kaserne und Umgebung werden nach denkmalpflegerischen Grundsätzen geplant und ausgeführt.

Energie Für die Mannschaftskaserne wird unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen der MINERGIE-Standard erreicht. Sie wird aus bauphysikalischen Erwägungen mechanisch belüftet. Mit dieser Massnahme sollen Feuchtigkeitsschäden an der historischen Bausubstanz vermieden werden.

Die Wärmeversorgung der Kaserne erfolgt mittels Fernwärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage Thun. Durch die Sanierung der Gebäudehülle werden jährlich rund 3100 Megawattstunden Heizenergie eingespart.

1897

Sicherheit Für die Erdbebenertüchtigung gemäss geltenden Tragwerksnormen müssen partiell neue Tragelemente sowie lokale Verstärkungen eingebaut werden.

Termine Datum

Text

Dezember 2014­Dezember 2015 Januar­Dezember 2016 Januar 2017­November 2019 Dezember 2019

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an die Benutzer/innen

2.1.3

Begründung und geprüfte Varianten

Mit dem Nutzungskonzept Thun wurde der Immobilienbestand auf dem Waffenplatz Thun untersucht und in verschiedenen Varianten geplant. Die Mannschaftskaserne I umfasst rund 45 Prozent der Bettenkapazität des gesamten Waffenplatzes und ist deshalb für die Unterbringung der Truppe unverzichtbar. Gestützt auf das Nutzungskonzept wurden in den vergangenen Jahren weitere Objekte in direkter Nachbarschaft zur Mannschaftskaserne I saniert. Die beantragte Gesamtsanierung bildet den logischen Abschluss dieser Erneuerungs- und Modernisierungsstrategie. Der Verzicht auf die Gesamtsanierung der Mannschaftskaserne I hätte mittelfristig eine Schliessung und somit auch den Verlust der Betten zur Folge. Zudem müssten Investitionen früherer Jahre im Umfang von rund 50 Millionen Franken abgeschrieben werden.

Variante Verdichtung Kasernenstandard Die Mannschaftskaserne I weist heute eine Kapazität von 970 Betten in 18er-Zimmern auf. Das bestehende Mobiliar ist für die Lagerung der heutigen Ausrüstung der Armeeangehörigen nicht geeignet, weshalb nicht alle Betten belegt werden können.

Darum wird bei Gesamtsanierungen neues Standardmobiliar eingebaut, das speziell auf die umfangreiche persönliche Ausrüstung zugeschnitten ist. Mit diesem Mobiliar können nur noch 16 Betten pro Schlafraum untergebracht werden. Die gesamte Bettenkapazität reduziert sich in der Folge um rund 90 Betten.

Aus diesem Grund wird untersucht, ob zukünftiges Standardmobiliar entwickelt und beschafft werden kann, das auch bei einer Zimmerbelegung mit 18 Betten die Lagerung der umfangreichen Ausrüstung ermöglicht. Die bestehende Bettenkapazität der Mannschaftskaserne 1 würde damit erhalten bleiben, die Nutzungsflexibilität erhöht und die Kosten pro Bett könnten reduziert werden.

Diese Verdichtung des Kasernenstandards führt zu engen Platzverhältnissen und hat Nachteile für die Privatsphäre der Armeeangehörigen sowie die Reinigung und den Betrieb der Kaserne. Aus diesen Gründen werden parallel zum Botschaftsprozess Truppenversuche mit mehreren Ausstattungsvarianten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis würde der neue Ausstattungsstandard in der Mannschaftskaserne I erstmals umgesetzt. Ebenso würden die Kasernenstandards als Vorgabe für zukünftige Vorhaben angepasst.

1898

2.1.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 4,973 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % Beantragter Verpflichtungskredit

65,400 6,540 71,940

Index April 2014 = 101.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 2,1 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit Projektierungen früherer Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des hier beantragten Verpflichtungskredites.

Mietkostenberechnung Die aktuellen Bruttomietkosten von rund 3,6 Millionen Franken pro Jahr erhöhen sich nach der Gesamtsanierung infolge des wertvermehrenden Anteils der Investition auf rund 4,2 Millionen Franken. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtsanierung führt zu keiner nennenswerten Veränderung beim Personalaufwand. Jedoch ergeben sich beim Aufwand für Energie und Wasser über die gesamte Nutzungsdauer von 35 Jahren Einsparungen von rund 8,8 Millionen Franken.

2.2

Isone TI, Waffenplatz Gesamtsanierung Kaserne/Ersatz Mehrzweckhalle Verpflichtungskredit Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.2.1

55,00 Mio. Franken DNA-A/2711 Führungsstab der Armee Ausbildungs-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Der Waffenplatz Isone ist gemäss dem Entwurf des Stationierungskonzepts für die langfristige Weiternutzung vorgesehen. Er ist Hauptstandort für die Grenadierausbildung und verfügt als einziger Waffenplatz im Tessin über kasernennahe Ausbildungsplätze für die Ausbildung im scharfen Schuss. Seine universell nutzbare Infrastruktur bietet ideale Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung.

1899

Kaserne und Mehrzweckhalle wurden in den Jahren 1969/1970 erstellt und müssen komplett instandgesetzt werden. Die Kaserne soll auch zukünftig als Kommandound Unterkunftsgebäude genutzt werden. Neben der allgemeinen Instandsetzung soll die Kaserne an die aktuellen Bedürfnisse der Truppe angepasst werden. Diese Anpassungen umfassen z. B. einen Unterkunftsbereich für weibliche Angehörige der Armee, die Erneuerung des medizinischen Bereichs oder die Zentralisierung von Lagerräumen.

Abbildung 2.2.1.1

Situation

Die Mehrzweckhalle hat aufgrund ihres Alters bauliche Mängel. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorschriften. Die Personensicherheit ist nicht gewährleistet.

Der bestehende Sportplatz verfügt über keine ausreichende Platzentwässerung. Der Bodenaufbau verunmöglicht eine rasche Versickerung des Wassers. Nach intensiven Regenfällen ist der Platz jeweils während mehreren Tagen nicht nutzbar.

2.2.2

Beschreibung des Vorhabens

Das Bauvorhaben umfasst die Gesamtsanierung der Kaserne, den Ersatz der Mehrzweckhalle, die Erweiterung der Heizzentrale, die Sanierung des Sportplatzes sowie die Erneuerung des letzten Teilstücks der Kasernenzufahrt.

Kaserne Mannschafts-, Kader- und Kommandotrakt bilden zusammen einen eigenständigen Baukörper. In den Untergeschossen befinden sich Lagerflächen sowie Technikräume. Im Erdgeschoss sind Büroräume, Ausbildungs-/Theorieräume sowie weitere Lagerflächen untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich Schlafräume und Nasszellen für Truppe und Kader sowie Hauswartungsräume. Die heutige Krankenabteilung wird gemäss der Neukonzeption des Sanitätsdienstes der Armee zu einem Ambulatorium reduziert und zusammen mit dem Unterkunftsbereich für weibliche 1900

Angehörige der Armee im Attikageschoss platziert. Mit dieser Optimierung gewinnt der gesamte Trakt an betrieblicher Flexibilität, dies auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen.

Die bestehende Gebäudestruktur bleibt unverändert. Sie bietet mit ihrer Raumgliederung polyvalente Möglichkeiten für Wohn-/Schlaf- oder Büronutzungen. Die Ausstattung der Schlafräume wird durch neues Standardmobiliar ersetzt, das auf die umfangreiche Ausrüstung der Armeeangehörigen zugeschnitten ist. Die Schlafräume werden mit jeweils 16 Betten ausgerüstet.

Abbildung 2.2.2.1

Schadenbilder Kaserne

Mehrzweckhalle Die Mehrzweckhalle wird primär auf die Sportbedürfnisse der Armee ausgerichtet und dimensioniert. Sie soll aber auch für weitere Nutzungen wie z. B. Rapporte oder Besuchstage nutzbar sein. Der Neubau umfasst neben der Halle die Magazine für die Sportgeräte, Garderoben mit Dusch- und Toilettenanlagen sowie Neben- und Haustechnikräume. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus wird die bestehende Mehrzweckhalle abgebrochen.

Heizzentrale Die Erweiterung der Heizzentrale ermöglicht in der Kaserne den Verzicht auf die Ölheizung und Heizöltanks. In die bestehende Heizzentrale werden ein zweiter Holzschnitzel-Heizkessel und eine Luft/Wasser-Wärmepumpe für den Schwachlastbetrieb eingebaut. Die Holzschnitzel-Silos bleiben unverändert. Für die Wärmeverteilung wird das heutige Fernwärmenetz verwendet. Die neue Mehrzweckhalle wird mit einer separaten Fernleitung erschlossen.

Sportplatz Das Rasenfeld inklusive Unterbau sowie die Platzbeleuchtung werden saniert.

Platzgrösse und Umzäunung inklusive Aussenzugang bleiben unverändert.

Zufahrtsstrasse Nach Abschluss der Arbeiten wird das zirka 700 Meter lange letzte Teilstück der Kasernenzufahrt inklusive Beleuchtung und Entwässerungsschächte erneuert.

1901

Energie Für die Kaserne wird der «MINERGIE-Standard» und für die neue Mehrzweckhalle der Standard «MINERGIE P-ECO» erreicht.

Auf den Dächern der Kaserne und der Mehrzweckhalle werden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 1200 Quadratmetern installiert. Diese produzieren rund 200 Megawattstunden Strom pro Jahr, der vor Ort dem Betrieb der Infrastruktur dient.

Durch die Sanierung der Gebäude werden jährlich 550 Megawattstunden bzw.

46 Prozent der Heizenergie sowie der Energie für die Warmwassererzeugung eingespart. Zusätzlich wird die Ölheizung durch erneuerbare Energieträger (Holzschnitzel) ersetzt. Damit resultiert eine jährliche Einsparung von rund 67 Tonnen Kohlendioxid.

Sicherheit Für die Erdbebenertüchtigung gemäss geltenden Tragwerksnormen müssen partiell neue Tragelemente sowie lokale Verstärkungen eingebaut werden.

Termine Datum

Text

Januar­Dezember 2015 Januar­Juni 2016 Juli 2016­September 2019 Dezember 2019

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an die Benutzer/innen

2.2.3

Begründung und geprüfte Varianten

Mit der Gesamtsanierung kann die mittelfristige Schliessung der Kaserne verhindert werden. Mit dem Verzicht auf die Sanierung wäre eine angemessene Nutzung dieses einmaligen Waffenplatzes nur noch sehr beschränkt oder mit langen Verschiebungswegen zwischen Unterkunft und Ausbildungsplätzen möglich. Investitionen früherer Jahre wie z. B. in das neue Verpflegungszentrum (Immobilienbotschaft VBS 2010; 9,8 Millionen Franken) müssten abgeschrieben werden. Wegen seines ausserordentlichen Nutzungspotenzials wird deshalb für den Waffenplatz Isone eine Modernisierungsstrategie verfolgt. Die Integration weiterer Nutzungen nach Abschluss der Bauarbeiten wird angestrebt.

Ein Neubau der Kaserne wurde geprüft und verworfen. Die Baukosten wären rund 10 Millionen Franken höher als die beantragte Gesamtsanierung. Die Betriebskosten könnten nicht weiter reduziert werden, da mit der Gesamtsanierung technisch das Niveau eines Neubaus erreicht wird.

Der Zustand und Mängel an der Statik der Mehrzweckhalle sowie ungenügende Nebenräume schliessen eine wirtschaftliche Sanierung aus. Sie wird deshalb abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Dieser wird ausserhalb des umzäunten Kasernenareals, nordwestlich des Sportplatzes, direkt an der Zufahrtsstrasse errichtet und erlaubt eine vom militärischen Ausbildungsbetrieb unabhängige zivile Nutzung.

Die Gemeinde Isone besitzt keine eigene Sportinfrastruktur. Mit der Erstellung des 1902

Waffenplatzes wurde ihr eine Mitbenutzung der Mehrzweckhalle und des Sportplatzes an Tagesrandzeiten und an Wochenenden zugestanden. Sie soll für die Primarschule und lokale Sportvereine auch zukünftig möglich sein.

2.2.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 3,100 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % Beantragter Verpflichtungskredit

50,000 5,000 55,000

Index April 2014 = 101.1 Punkte Tessin, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 2,29 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen aus früheren Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des hier beantragten Verpflichtungskredites.

Mietkostenberechnung Aktuell betragen die Bruttomietkosten rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Nach der Gesamtsanierung werden diese infolge des wertvermehrenden Anteils der Investition rund 4,5 Millionen Franken betragen. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Durch die Gesamtsanierung können über die gesamte Nutzungsdauer von 35 Jahren Aufwände für die Energie von rund 2,3 Millionen Franken eingespart werden. Die Sanierung führt zu keinen nennenswerten Einsparungen beim Personalaufwand.

1903

2.3

Führungsnetz Schweiz Härtung der Netzknoten, 2. Etappe Verpflichtungskredit Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.3.1

52,8 Mio. Franken DNA-A/3339 Führungsunterstützungsbasis Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Die Armee benötigt für die Erfüllung ihrer Aufträge krisenresistente Telekommunikationsnetze, die in allen Lagen verfügbar sind. Zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit gilt dies ebenso für weitere Bundesstellen, für die Kantone sowie für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS). Die heutige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Infrastruktur erfüllt diese Anforderungen nur ungenügend.

Mit dem Programm FITANIA (Führungsinfrastruktur, Informationstechnologie und Anbindung Netzinfrastruktur) wird die erforderliche IKT-Infrastruktur aufgebaut.

Das Programm umfasst unter anderem den Bau von Breitbandnetzen, die Härtung von Netzknoten, die Realisierung von Rechenzentren sowie die Beschaffung der notwendigen IKT-Komponenten. Mit dem Führungsnetz Schweiz entsteht für die Armee und alle weiteren Partner des SVS eine krisenresistente Netzinfrastruktur zur Verbreitung von Informationen aller Art (Sprache, Daten, Bilder). Dieses Netz muss die Übertragung von Daten auch dann noch sicherstellen, wenn zivile Übertragungsnetze nicht mehr funktionieren.

Für den Aufbau des Führungsnetzes Schweiz wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bauvorhaben und IKT-Projekte realisiert. Mit dem Projekt «HÄRTUNG», sollen die Telekommunikationsknoten sowie Annexanlagen gegen aktive und passive Gefährdungen geschützt werden.

Die Realisierung erfolgt in Etappen. Als Vorausmassnahme wurden über den Rahmenkredit der Immobilienbotschaft VBS 2012 erste Härtungsmassnahmen umgesetzt. Die 1. Etappe «Härtung Netzknoten» mit Investitionen von 24,7 Millionen Franken wurde mit der Immobilienbotschaft 2013 bewilligt. Die vorliegende 2. Etappe im Umfang von 52,8 Millionen Franken umfasst 17 Anlagen. Die dritte Etappe im Umfang von rund 17 Millionen Franken ist für die Immobilienbotschaft VBS 2017 geplant (Planungsstand Machbarkeitsstudie +/­25 % per August 2014).

Die restlichen Anlagen werden als separate Einzelprojekte gehärtet (vgl. z. B.

Ziff. 2.6). Die Gesamtinvestitionen «Härtung der Netzknoten» inklusive den Instandhaltungsmassnahmen belaufen sich auf rund 110 Millionen Franken (Planungsstand August 2014).

2.3.2

Beschreibung des Vorhabens

Die baulichen Massnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf das Innere der Anlagen. Für das Abführen der Abwärme sollen im Aussenraum teilweise getarnte Rückkühlbauwerke erstellt werden. Die Anlagen müssen mit baulichen Massnahmen gegen aktive und passive Gefährdungen geschützt werden (Einbruch, Sabotage, Erschütterungen, Druckwellen, Überschwemmungen usw.). Zur Sicherstellung der 1904

geforderten Verfügbarkeit bzw. Betriebssicherheit sind die technischen Einrichtungen doppelt zu installieren (z. B. Stromversorgung). Mit baulichen und technischen Massnahmen wird zudem sichergestellt, dass sämtliche Systeme auch nach aussergewöhnlichen Einwirkungen funktionstüchtig bleiben.

Mit der redundanten Stromversorgung und Lüftungsanlage wird die technische Verfügbarkeit der Anlagen sichergestellt. Mit diversen baulichen Sicherheitsmassnahmen werden unkontrollierte Eintritte und damit Sabotage an Hard- und Software erschwert. Brandschutzmassnahmen gewährleisten die Sicherheit von Personen und Einrichtungen Abbildung 2.3.2.1

Aktive Gefährdungen

Passive Gefährdungen

Waffenwirkung Sabotage Atomare-, biologische- und chemische Bedrohung

Naturgefahren Brand Systemausfälle

Termine Datum

Text

Januar 2015­Januar 2016 Februar­Juni 2016 Juli 2016­Dezember 2018 Dezember 2018

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an die Benutzer/innen

2.3.3

Begründung und geprüfte Varianten

Mit dem Führungsnetz Schweiz steht der militärischen und zivilen Führung künftig eine krisenresistente Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung, die auch dann noch funktioniert, wenn die zivilen Kommunikationsinfrastrukturen nicht mehr nutzbar sind. Im Vergleich zu zivilen Kommunikationsnetzen bietet die gehärtete Infrastruktur erhöhten Schutz vor aktiver und passiver Gefährdung. Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Um unkontrollierte Zugriffe auf Hard- und Software resp. unberechtigtes Lesen/Manipulieren von Informationen zu verhindern, werden die Anlagen mit baulichen und technischen Massnahmen geschützt.

1905

Durch Optimierung der Netzplanung und den Einbezug technischer Möglichkeiten kann gegenüber der ursprünglichen Planung bei rund einem Fünftel der Netzknoten und Annexanlagen auf eine Härtung verzichtet werden. Die Investitionskosten reduzieren sich in der Folge um rund 30 Millionen Franken und zusätzliche Bruttomietkosten im Umfang von rund 35 Millionen Franken über die gesamte Nutzungsdauer entfallen. Diese optimierte Variante entspricht dem vorliegenden Vorhaben sowie den bereits mit den Immobilienbotschaften VBS 2012 und 2013 bewilligten Vorhaben.

Die Anforderungen an ein krisenresistentes Führungsnetz sind sehr hoch und werden von keinem zivilen Anbieter erfüllt. Eine vollständige Auslagerung des Führungsnetzes wurde bereits in früheren Jahren geprüft und verworfen. Aktuell prüft der Bundesrat, wie das Führungsnetz Schweiz weiteren Partnern im Sicherheitsverbund Schweiz zur Verfügung gestellt werden könnte bzw. wie die vorhandenen Infrastrukturen künftig gemeinsam nutzbar wären.

2.3.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 6,900 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % Beantragter Verpflichtungskredit

48,000 4,800 52,800

Index April 2014 = 103.0 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 1,5 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen aus früheren Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des beantragten Verpflichtungskredites.

Für die Ausrüstung der Netzknoten mit den notwendigen IKT-Komponenten und um den Betrieb des Netzes während der Umbauphase aufrecht zu erhalten, sind im Beschaffungskredit «Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf» rund 5 Millionen Franken eingestellt.

Mietkostenberechnung Aktuell betragen die Bruttomietkosten rund 26,3 Millionen Franken pro Jahr. Nach der Härtung werden diese rund 30 Millionen Franken betragen. Die Abschreibungsund Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Am Betriebskonzept werden keine Veränderungen vorgenommen. Das Projekt hat keine finanziellen Auswirkungen.

1906

2.4

Emmen LU, Militärflugplatz Sanierung Flugbetriebsflächen und Rotbachquerung Verpflichtungskredit Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.4.1

17,6 Mio. Franken DNA-A/3768 Luftwaffe Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Der Flugplatz Emmen ist ein Hauptstandort der Luftwaffe und beheimatet das Flugplatzkommando, die Kommandos der Piloten- und Drohnenschule, ein Simulatorenzentrum für Flächenflugzeuge und Helikopter sowie den Bereich Flugversuche der armasuisse. Der Aufgabenbereich umfasst den Flugbetrieb mit Schulungsflugzeugen sowie den Flugbetrieb für die Ausbildung, den Einsatz und den Unterhalt der Aufklärungsdrohnen. Zudem ist der Flugplatz Emmen Hauptstandort für die industrieseitige Instandhaltung der Flugzeuge durch die RUAG. Er wird ganzjährig betrieben.

Teile der Flugbetriebsflächen stammen aus den 1940er-Jahren. Sie weisen altersbedingte Mängel auf und müssen teilweise erneuert werden. Die Rotbachquerung im Bereich der Piste und des Rollweges ist in einem schlechten Zustand. Die Tragfähigkeit des Kanals ist für die Belastungen mit heutigen Flugzeugtypen nicht mehr sichergestellt. Mit dem Ersatz der Rotbachquerung können in den betroffenen Bereichen auch Verbesserungen und Anpassungen an die geltenden Vorschriften vorgenommen werden. Eine Ringerschliessung des Flugplatzes mit Strom fehlt. Damit ist die störungsfreie Funktion der flugsicherungsrelevanten Systeme nicht mehr gewährleistet.

Abbildung 2.4.1.1

Flugbetriebsflächen

Erschliessungsschacht Strom

1907

2.4.2

Beschreibung des Vorhabens

Für die Flugbetriebsflächen werden periodisch Zustandsanalysen erstellt. Diese erlauben, die notwendigen Instandsetzungsmassnahmen rechtzeitig zu erkennen und wirtschaftlich auszuführen. Das jetzige Vorhaben beinhaltet die Instandsetzung des Deckbelags, die Erhöhung der Tragfähigkeit einzelner Abschnitte der Hauptpiste und die Erneuerung der Markierungen. Bei weiteren Flugbetriebsflächen wird der laufende Unterhalt sichergestellt. Die bestehenden Kabelzugschächte werden instandgesetzt und verstärkt.

Die Rotbachquerung wird durch eine neue Pistenunterquerung ersetzt und die Linienführung des Bachs wird geringfügig angepasst. Die Zu- und Abflüsse zur neuen Rotbachquerung werden naturnah gestaltet. Das bestehende 900 Volt-Stromnetz für die Versorgung der flugsicherungsrelevanten Systeme wird ausgebaut.

Die Arbeiten werden gestaffelt ab 2016 bis ins Jahr 2020 während den jährlichen Pistensperren ausgeführt.

Termine Datum

Text

Januar­Oktober 2015 November 2015­März 2016 April 2016­August 2020 September 2020

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung in mehreren Bauphasen Übergabe an die Benutzer/innen

2.4.3

Begründung und geprüfte Varianten

Die Flugbetriebsflächen sind ein zentrales Element für den Flugbetrieb und die Flugsicherheit und müssen stets in einem guten Zustand sein. Das Vorhaben umfasst Instandsetzungsmassnahmen, deren Ausführung keinen weiteren Aufschub duldet.

Die Alterung der Flugbetriebsflächen führt zur Versprödung, zu Setzungen und später zum Ausbruch von Belagsteilen. Lose Belagsteile bedeuten eine Unfallgefahr und verursachen grosse Schäden an den Triebwerken. Mit dem beantragten Vorhaben wird die Lebensdauer der Beläge durch rechtzeitige Beseitigung der Schwachstellen erhöht (z. B. Reparatur von Winterschäden). Im Rahmen der periodischen Instandsetzung sind nach rund fünf bis acht Jahren weitere Instandsetzungsetappen geplant.

Parallel zu diesen ohnehin fälligen Instandsetzungsmassnahmen werden mit der Rotbachquerung, den Schachtabdeckungen und der Stromversorgung weitere Schwachstellen im Pistenbereich beseitigt. Durch die Bündelung können diese Massnahmen effizient und mit geringster Beeinträchtigung des Flugbetriebs realisiert werden.

Variante Verstärkung der Rotbachquerung Für die Rotbachquerung wurde geprüft, ob der bestehende Kanal verstärkt werden kann. Eine Verstärkung ist technisch möglich und würde Kosten von rund 4 Millionen Franken verursachen. Durch die zusätzlichen Tragelemente im Bachquerschnitt könnte der Kanal die Wassermassen bei Hochwasser nicht mehr ableiten. Zudem

1908

müsste der bestehende Kanal spätestens nach 15 Jahren für rund 7 Millionen Franken ersetzt werden. Deshalb wurde diese Variante verworfen.

2.4.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 1,130 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % Beantragter Verpflichtungskredit

16,000 1,600 17,600

Index April 2014 = 101.9 Punkte Zentralschweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,45 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen aus früheren Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des beantragten Verpflichtungskredites.

Mietkostenberechnung Die Bruttomietkosten von heute rund 2,4 Millionen Franken erhöhen sich nach Abschluss der Sanierung infolge des wertvermehrenden Anteils der Investition auf rund 3,1 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Die Sanierung der Flugbetriebsflächen sowie die Ersatz der Rotbachquerung haben keine finanziellen Auswirkungen.

2.5

Militärische Radarstation (MRS), Neubau Seilbahn 2. Sektion Verpflichtungskredit Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.5.1

16,215 Mio. Franken DNA-A/2363 Führungsunterstützungsbasis Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Die MRS ist eine von mehreren Höhenanlagen, die mit dem permanenten Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem FLORAKO ausgerüstet ist und für militärische und zivile Stellen die aktuelle Luftlage abbildet. Die MRS ist mit einer Seilbahn über zwei Sektionen erschlossen. Mit diesem Vorhaben soll die zweite Sektion 1909

ab Mittel- bis und mit Bergstation erneuert werden. Die erste Sektion ist bereits im Jahr 2002 wegen technischer Mängel erneuert worden.

Die Betriebs- und Personensicherheit ist aufgrund der veralteten Infrastruktur nicht mehr gewährleistet. Der Unterhalt und die Ersatzteilbeschaffung werden immer aufwändiger, bei schlechten Wind- und Wetterverhältnissen kann die Sicherheit nicht mehr garantiert werden. Dies hat einen direkten Einfluss auf die Funktion der Anlage und somit auf die Sicherheit des Luftverkehrs.

Personen und Waren sollen nicht zuletzt aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen mit einer Seilbahn transportiert werden. Allein für die Befeuchtung der Höhenanlage mit ihren technischen Installationen werden täglich zwischen 1500 und 3500 Liter Wasser transportiert.

Abbildung 2.5.1.1

Seilbahnkabine

2.5.2

Einfahrt Bergstation

Beschreibung des Vorhabens

Die Seilbahn wird nordseitig parallel zur heutigen Linienführung gebaut. Während der Bauphase bleibt die alte Bahn in Betrieb. Ein kurzer Unterbruch ist während der Inbetriebnahme der neuen Bahn nötig.

Bei der neuen Anlage handelt es sich um eine Luftseilbahn mit Kabinen für 18 Personen und mit Lastenträgern für 1440 Kilogramm Nutzlast. Die Fahrbahn besteht aus zwei Tragseilen und einem Zugseil. Der Antrieb befindet sich in der Bergstation. Die für den Betrieb und den Unterhalt der Seilbahn erforderlichen Bauten werden gemäss seilbahntechnischen Anforderungen erstellt. Bestehende Räumlichkeiten in der Berg- und Mittelstation müssen angepasst bzw. neu platziert werden. (z. B. Feuerwehrmagazin, Lager- und Aufenthaltsraum).

Umwelt Beim Teilabbruch der bestehenden Stationen und Stützen werden die Bauteile fachgerecht demontiert und die Baumaterialien getrennt zur Entsorgung oder zur Wiederverwertung abtransportiert.

1910

Sicherheit Für den Bau und den sicheren Betrieb der militärischen Seilbahnen werden die zivilen Bestimmungen eingehalten. Als Fachstelle für Seilbahntechnik und -sicherheit wird das Interkantonale Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) zur Begleitung und Kontrolle des Vorhabens beigezogen.

Termine Datum

Text

Januar­August 2015 September 2015­Dezember 2016 Januar 2017­November 2018 Dezember 2018

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an die Benutzer/innen

2.5.3

Begründung und geprüfte Varianten

Die Betriebsbewilligung des IKSS läuft am 31. Dezember 2019 ab. Für die laufende Instandhaltung der Seilbahn wird Ersatzmaterial von typenähnlichen Bahnen verwendet; somit ist der Betrieb für die Restlaufzeit gewährleistet. Bei schlechten Wetter- und Windverhältnissen ist die Betriebssicherheit der zweiten Sektion, die mit nur einem Tragseil versehen ist, ungenügend.

Das Umsteigen von Personen sowie das Umladen von Material und Flüssigkeiten erfolgt in der Mittelstation. Die Kapazität der im Jahr 2002 erneuerten ersten Sektion ist grösser als diejenige der zweiten Sektion, was einen betrieblichen Mehraufwand mit sich bringt. Es kommt zu Wartezeiten für das Personal und der Materialumschlag ist aufwändig.

Mit dem Neubau der zweiten Sektion werden betriebliche Mängel behoben und die Sicherheit der Seilbahn wird an die heutigen Normen und Standards angepasst.

Weitere geprüfte Varianten Helikopter-Transporte als alternative Lösung sind nur beschränkt möglich, weil die MRS witterungsbezogen sehr exponiert ist. Zudem wären diese aus Sicht der Lärmreduktion fragwürdig und betrieblich aufwändig.

Eine minimale Instandsetzung der zweiten Sektion wurde geprüft und als nicht wirtschaftlich beurteilt. Für die Seilbahntechnik könnte keine wesentliche Verbesserung erreicht werden. Die Nutzung der bestehenden Bahn könnte maximal um fünf Jahre verlängert werden. Anschliessend müsste die Seilbahn trotzdem ersetzt werden, was zu deutlich höheren Gesamtkosten führen würde.

Weitere Varianten mit direkten Linienführungen ohne Mittelstation wurden schon vor der Erneuerung der ersten Sektion im Jahr 2002 geprüft. Die Seilbahn müsste durch ein lawinengefährdetes Gebiet geführt werden, was eine reduzierte Verfügbarkeit zur Folge gehabt hätte. Deshalb wurden diese Varianten nicht weiter verfolgt.

1911

2.5.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 0,780 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 15 % Beantragter Verpflichtungskredit

14,100 2,115 16,215

Index April 2014 = 101.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Vorprojekt 0,1 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen aus früheren Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des beantragten Verpflichtungskredites.

Mietkostenberechnung Aktuell betragen die Bruttomietkosten rund 0,7 Millionen Franken pro Jahr. Nach dem Neubau werden diese infolge des wertvermehrenden Anteils der Investition rund 1,1 Millionen Franken betragen. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Über die gesamte Nutzungsdauer von 25 Jahren kann durch den Ersatz der Seilbahn der Personalaufwand um rund 0,9 Millionen Franken reduziert werden.

2.6

Höhenanlage, Sanierung, Entflechtung und Härtung Netzknoten Verpflichtungskredit Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.6.1

12,87 Mio. Franken DNA-A/2273 Führungsunterstützungsbasis Einsatz-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Die Höhenanlage dient der Armee und weiteren Partnern des Sicherheitsverbunds Schweiz als Netzknoten. Sie ist Teil des Führungsnetzes Schweiz (vgl. Ziff. 2.3).

Heute sind das VBS und ein ziviler Partner Eigentümer der Anlage. Letzterer zieht sich sukzessive vom Standort zurück und das VBS benötigt in seinem Anlageteil künftig weniger Flächen. Die gemeinsam genutzte Infrastruktur soll teilweise geräumt und zurückgebaut werden. Der zivile Partner bleibt Miteigentümer des gemeinsamen Anlageteils und beteiligt sich weiterhin anteilsmässig am wiederkehrenden Betriebsaufwand.

1912

Der Anlageteil des VBS soll gehärtet werden, damit dieser die geforderte Verfügbarkeit für das Führungsnetz Schweiz gewährleisten kann.

2.6.2

Beschreibung des Vorhabens

Nicht mehr benötigte Kavernen, Apparateräume und Installationen werden ausgeräumt, bestehende Gebäudeschadstoffe beseitigt und die Anlage redimensioniert.

Die verbleibenden Anlageteile werden instand gesetzt und die technischen Installationen an die neuen Anforderungen angepasst. Der Netzknoten für das Führungsnetz Schweiz wird gegen aktive und passive Gefährdungen gehärtet (vgl. Ziff. 2.3).

Die Investitionsausgaben lassen sich aufteilen in ein Teilprojekt «Sanierung und Entflechtung» (9,6 Millionen Franken) und in ein Teilprojekt «Härtung Netzknoten» (2,1 Millionen Franken). Der Aufwand für den An- und den Abtransport von Material beträgt rund 30 Prozent der Investitionsausgaben. An den ausgewiesenen Investitionsausgaben beteiligt sich der zivile Miteigentümer mit rund 2,3 Millionen Franken anteilsmässig am Rückbau- und Entsorgungsaufwand. Zwecks Reduktion des wiederkehrenden Betriebsaufwands wird der Betrieb der Anlage bedeutend vereinfacht.

Energie Der Stromverbrauch kann durch die Sanierung und die Entflechtung der Anlage um rund zwei Drittel reduziert werden.

Termine Datum

Text

Januar­Dezember 2015 Januar­Mai 2016 Juni 2016­November 2018 Dezember 2018

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an die Benutzer/innen

2.6.3

Begründung und geprüfte Varianten

Die Netzplanung für das Führungsnetz Schweiz hat aufgezeigt, dass mit den heute absehbaren technischen Möglichkeiten nicht auf diesen Netzknoten verzichtet werden kann. Aus topografischen Gründen gibt es keine alternativen Standorte für die Anlage.

Eine gestaffelte Sanierung der heutigen Anlage mit einem Eins-zu-eins-Ersatz der technischen Installationen ist nicht sinnvoll; diese wären für die zukünftige Nutzung überdimensioniert. Es würden Systeme ersetzt, die nicht mehr gebraucht werden oder eine zu grosse Leistung aufweisen. Aus diesen Gründen wird mit dem Vorhaben ein Gesamtprojekt aufgelegt, das die Entflechtung und die Sanierung der Anlage sowie die Härtung des Netzknotens umfasst. Durch die Bündelung der Massnahmen können diese effizient und wirtschaftlich umgesetzt werden. Die Umsetzung als Gesamtprojekt erlaubt eine optimale Planung und Dimensionierung der Anlage.

1913

2.6.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 1,600 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % Beantragter Verpflichtungskredit

11,700 1,170 12,870

Index April 2014 = 101.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,4 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen aus früheren Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des beantragten Verpflichtungskredites.

Mietkostenberechnung Aktuell betragen die Bruttomietkosten rund 0,5 Millionen Franken pro Jahr. Nach der Entflechtung und der Härtung werden diese rund 0,6 Millionen Franken betragen. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Über die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren kann durch die Sanierung der Personalaufwand um rund 1,2 Millionen Franken reduziert werden. Zudem ergeben sich Einsparungen beim Aufwand für Energie von rund 1,1 Million Franken.

3

Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken

Beantragt wird ein Rahmenkredit für alle Objekte in der Verantwortung von armasuisse Immobilien. Dazu gehören Bauten für den Einsatz, die Ausbildung und die Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Diese Projekte weisen Grössenordnungen von 50 000 Franken bis rund 9 Millionen Franken auf und betreffen Standorte in alle Sprachregionen der Schweiz.

Die Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit werden gemeinsam mit den Mietern geplant und priorisiert. Sie können wie folgt umschrieben werden: ­

Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen usw.;

­

Projektierungen von Bauprojekten;

­

bauliche Massnahmen wie z. B. Neu- und Umbauten sowie Ersatzbauten inklusive Rückbaumassnahmen;

1914

­

Ver- und Entsorgungsmassnahmen wie z. B. Erneuerung von Trinkwasserfassungen, Wasserleitungen, Kommunikations- und Satellitenanlagen;

­

Sicherheitsmassnahmen wie z. B. Einbau von Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollsystemen, Einbruchmeldeanlagen;

­

Lärmschutzmassnahmen und weitere Umweltmassnahmen wie z. B. Altlastensanierungen und Installation von emissionsfreien Kugelfängen;

­

Energetische Massnahmen wie z. B. Photovoltaikanlagen, Solaranlagen, wärmetechnische Sanierungen;

­

objekt- und standortübergreifende Massnahmenpakete wie z. B. Sicherheitsmassnahmen, Ver- und Entsorgung, gesetzlich bedingte Anpassungen, Anpassungen an neue technische Systeme mit Investitionsausgaben bis 10 Millionen Franken pro Standort;

­

Massnahmen für Liegenschaftskäufe und deren Sanierungen;

­

Erstausstattungen von Neu- und Umbauten, bei Sanierungen und neu erworbenen Immobilien sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze;

­

teuerungsbedingte Mehrausgaben bei allen Bauprojekten früherer Immobilienbotschaften bis spätestens der Immobilienbotschaft VBS 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit der vorliegenden Botschaft;

­

nicht vorhersehbare Mehrausgaben und Projektänderungen bei Bauprojekten der vorliegenden Botschaft;

­

nicht versicherte Schäden an Immobilien.

Zusammensetzung Rahmenkredit (geplante Anteile)

Vorhaben 3­10 Mio. Franken Kleinvorhaben bis 3 Mio. Franken zugunsten aller Mieter Instandsetzungsmassnahmen bis 3 Mio. Franken Studien- und Projektierungskredite Teuerungsbedingte Mehrkosten Dringende und ungeplante Vorhaben Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt)

In Mio. Franken

43,903 40,000 85,952 45,000 5,000 9,000 228,855

Mit dem Rahmenkredit werden auch Kleinvorhaben bis 3 Millionen Franken für die Umsetzung des Stationierungskonzepts finanziert. Mit mehreren Vorausmassnahmen an langfristig gesicherten Logistikstandorten werden unter anderem die Voraussetzungen für die Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft der Truppe geschaffen.

Ein weiteres Schwergewicht bilden die Instandsetzungsvorhaben, wobei diese nach Möglichkeit gleichzeitig Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Förderung erneuerbarer Energien umfassen. Als Beispiele für Vorhaben kleiner 10 Millionen Franken können erwähnt werden: Teilsanierung des Lehrgebäudes und der Heizzentrale (Waffenplatz Thun); Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle (Waffenplatz Bülach); Sanierung der Unterverteilung Heizung (Waffenplatz Bure); Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage (Flugplatz Locarno).

1915

Schliesslich werden mit Studien- und Projektierungskrediten im Umfang von rund 45 Millionen Franken die Planer-Honorare für Vorhaben zukünftiger Immobilienbotschaften finanziert.

4

Zusatzkredit

4.1

Monteceneri TI, Armeelogistikcenter, Zusatzbedürfnisse zu Etappen 1 und 2 Zusatzkredit Mieter Nutzungsbereich

4.1.1

12,33 Mio. Franken Logistikbasis der Armee Logistik-Infrastruktur

Ausgangslage und Bedürfnis

Das Armeelogistikcenter Monteceneri wird mit dem Entwurf des Stationierungskonzepts für die langfristige Weiternutzung bestätigt. Es stellt die logistischen Aufgaben für die ganze Südschweiz, für Teile Graubündens und für den Raum Andermatt sicher.

Für die bauliche Umsetzung des Armeelogistikcenters wurden zwei Etappen bewilligt: ­

1. Etappe (Immobilienbotschaft VBS 2010); 23,8 Mio. Franken Neubau Schmalganglager für Paletten-Lagerung, Retablierungsstelle und Büros der Centerleitung sowie Sanierung des bestehenden Arsenale 90.

­

2. Etappe (Immobilienbotschaft VBS 2013); 35,6 Mio. Franken Neubau für Werkstätten, Einstellhalle und Lager für die Militärische Sicherheit.

Mit der Realisierung der 1. Etappe werden in Monteceneri die Voraussetzungen für die Lagerung von Material und mit der 2. Etappe die notwendigen Infrastrukturen für Fahrzeugunterhalt und -lagerung geschaffen. Der ehemalige Motorfahrzeugpark Bellinzona kann geschlossen und veräussert werden.

Bei der Planung der beiden Etappen wurden die Investitionskosten möglichst tief gehalten. Es hat sich gezeigt, dass bei dieser Planung teilweise zu knapp kalkuliert worden ist. Im Hinblick auf die Überarbeitung des Stationierungskonzepts wurde die Realisierung der 1. und der 2. Etappe nicht unmittelbar nach der Kreditbewilligung gestartet. Der Baubeginn der 1. Etappe wurde vom Januar 2011 auf den Dezember 2013 verschoben. Dieser dreijährige Realisierungsstopp verursachte aufgrund neuer Bedürfnisse verschiedene Mehrausgaben, die mit den Projektreserven nicht mehr aufgefangen werden können. Diese Mehrausgaben sind einerseits begründet durch zusätzliche Mieterbedürfnisse wie die Optimierung des Schmalganglagers, höhere Schutz- und Sicherheitsanforderungen sowie eine zusätzliche Aggregatewerkstatt.

Anderseits erfordert das Arsenale 90 umfassendere Instandsetzungsmassnahmen als ursprünglich geplant. Die aufgestauten Mängel können auch aufgrund der Verzögerung mit der ursprünglich geplanten Pinselsanierung nicht mehr behoben werden.

1916

Das Bauprojekt der 2. Etappe wurde mit der Immobilienbotschaft VBS 2013 genehmigt. Die Verzögerung der 1. Etappe sowie die Projektüberprüfung aufgrund neuer Bedürfnisse haben sich auch hier auf das bewilligte Projekt ausgewirkt.

Aus Spargründen wurde ursprünglich auf die Realisierung einer Lehrlingswerkstatt verzichtet. Gemäss aktueller Strategie strebt die Logistikbasis der Armee die Ausbildung eines Lehrlings pro zehn Mitarbeitende an. Das Armeelogistikcenter Monteceneri bildet insgesamt über 20 Lernende in fünf verschiedenen Berufen aus. Ein weiterer Ausbau der Lehrlingsausbildung ist geplant. Aus diesen Gründen soll im Armeelogistikcenter Monteceneri eine zentrale Lehrlingswerkstatt realisiert werden.

4.1.2

Beschreibung des Vorhabens (Zusatzkredit)

Zusätzlich zu den bewilligten Vorhaben sind folgende Massnahmen geplant: Erste Etappe, Arsenale 90 Erneuerung der Haustechnik- sowie der Blitzschutzanlagen, Sanierung der Dachflächen und der Betonfassade, statische Verstärkungsmassahmen an der Tragstruktur (Erdbebensicherheit), Umgebungsarbeiten.

Zweite Etappe, Neubau Werkstätten und Einstellhalle für Fahrzeuge Erstellen einer Lehrlingswerkstatt, Erweiterung des Vordaches und Erschliessung der Geschosse mit einem Warenlift. Optimierung der Räume und Nutzungen im Innern des Gebäudes.

Denkmalpflege Das Arsenale 90 ist im denkmalpflegerischen Inventar der militärischen Hochbauten der Schweiz (HOBIM) als Objekt zur integralen Erhaltung verzeichnet.

Energie Beim Arsenale 90 sind zusätzliche energietechnische Massnahmen geplant: Wärmedämmung der beheizten Volumen, der gesamten Dachfläche und der Unterseite der auskragenden Deckenflächen. Die Wärmeversorgung erfolgt neu mittels Fernleitungen zur Heizzentrale im Neubau-Ost (Pellets-Heizkessel).

Mit den geplanten Massnahmen wird eine Senkung der jährlichen Energiebezüge um 360 000 Kilowattstunden erreicht.

Termine Datum

Text

Januar bis Oktober 2015 November 2015­Februar 2016 März 2016­November 2018 Dezember 2018

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an die Benutzer/innen

1917

4.1.3

Begründung

Die Zweckmässigkeit und die wirtschaftliche Umsetzung der Zusatzbedürfnisse wurden mit einem externen Projektreview bestätigt. Die Analyse zeigt, dass die für den optimalen Betrieb des Armeelogistikcenters erforderlichen Massnahmen mit den bewilligten Krediten nicht vollständig finanzierbar sind. Die Ursache liegt in einer zu optimistischen Planung, in der verzögerten Realisierung des Armeelogistikcenters Monteceneri (höherer Instandsetzungsbedarf), zusätzlichen Mieterbedürfnissen (z. B.

Lehrlingswerkstatt), sowie höheren Anforderungen an die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Logistikinfrastruktur.

Ohne Zusatzkredit muss auf die notwendigen Verbesserungen verzichtet werden.

Anstehende Instandsetzungsmassnahmen, die keinen weiteren Aufschub dulden, müssten über separate Kredite finanziert werden.

4.1.4

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Mio. Franken

Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 davon Honorare 1,515 Mio. Franken Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % Beantragter Verpflichtungskredit

11,210 1,120 12,330

Index April 2014 = 101.1 Punkte Tessin, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Von den beantragten 12,330 Millionen Franken entfallen 9,978 Millionen Franken auf die 1. Etappe (Immobilienbotschaft VBS 2010, 23,8 Mio.) und 2,352 Millionen Franken auf die 2. Etappe (Immobilienbotschaft VBS 2013, 35,6 Mio.).

Mietkostenberechnung Mit der Realisierung der Zusatzbedürfnisse werden die jährlichen Bruttomietkosten über beide Etappen gesamthaft um rund 0,5 Millionen Franken erhöht. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre. Die Mietkosten sind Teil der Mietvereinbarung zwischen armasuisse Immobilien und dem Departementsbereich Verteidigung.

Finanzielle Auswirkungen Die Zusatzbedürfnisse führen zu keinen Veränderungen beim Personalaufwand. Mit den geplanten Verbesserungen kann der Aufwand für die Energie über die gesamte Nutzungsdauer von 40 Jahren um rund 1 Million Franken reduziert werden. Die Massnahmen haben keine finanziellen Auswirkungen.

1918

5

Auswirkungen

5.1

Finanzielle Auswirkungen

5.1.1

Investitionsausgaben

Planung der Voranschlagskredite Nachfolgend aufgeführte finanzierungswirksame Voranschlagskredite basieren auf dem genehmigten Voranschlag 2015 und dem Finanzplan 2016­2018.

Finanzierungswirksamer Voranschlagskredit (fw VAK) für die Jahre 2015­2018 in Mio. Fr.

armasuisse Immobilien davon Investitionsausgaben

2015

2016

2017

2018

585,2 392,3

596,0 401,5

602,4 407,9

616,7 422,2

armasuisse Immobilien 2015­2018: Finanzierungswirksame Aufwände und Investitionsausgaben.

0

Beanspruchung der jährlichen Voranschlagskredite Der Mittelbedarf für die Umsetzung der mit der Immobilienbotschaft VBS 2015 beantragten Projekte im Umfang von 467,61 Millionen Franken wird als Investitionsausgaben in den jeweiligen Voranschlag von «armasuisse Immobilien» eingestellt. Diese Investitionsausgaben werden dem vierjährigen Zahlungsrahmen der Armee angerechnet.

1919

Stand der Verpflichtungskredite der Immobilien des VBS Die eidgenössischen Räte werden mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung «Stand der Verpflichtungskredite armasuisse Immobilien» über die Beanspruchung der Verpflichtungskredite und des Rahmenkredits orientiert.

Stand per 1. Januar 2015

In Mio. Franken

Verpflichtungskredite bewilligt mit den Immobilienbotschaften VBS 2008­2014 ­ Davon Investitionsausgaben bereits realisiert (bezahlt) ­ Davon Verpflichtungskredite ungenutzt abgerechnet

2 736,26 1 362,46 12,39

Investitionsausgaben noch nicht realisiert (Arbeitsvorrat)

1 361,41

­ Investitionsausgaben vertraglich gebunden (Obligo) Investitionsausgaben nicht vertraglich gebunden (VK offen)

192,17 1 169,24

Mit den Immobilienbotschaften VBS 2008­2014 wurden total rund 2,7 Milliarden Franken bewilligt. Per 1. Januar 2015 wurde davon bereits über rund 1,6 Milliarden Franken verfügt (bezahlt oder vertraglich gebunden). Für die Folgejahre verbleiben aus laufenden und bewilligten Vorhaben offene Verpflichtungskredite im Umfang von rund 1,17 Milliarden Franken. Diese Kredite sind spezifischen Vorhaben zugeordnet, es sind jedoch noch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen worden. Diese Summe enthält auch die Vorhaben der Immobilienbotschaft VBS 2014 und weitere Vorhaben, deren Baubeginn erst nach Abschluss der Bauplanung und der Ausschreibung erfolgen kann.

Botschaftsrelevante Immobilienvorhaben erfordern in der Regel eine Realisierungszeit von drei bis sieben Jahren. Teilweise wird der Baubeginn wegen übergeordneter Einflüsse verzögert (z. B. durch Einsprachen im Plangenehmigungsverfahren oder im Vergabeverfahren). Viele Bauten müssen unter laufendem Betrieb realisiert werden und erfordern deshalb eine gestaffelte Umsetzung. Selbst bei grösseren Baustellen können im Durchschnitt nur rund 15 Millionen Franken pro Jahr umgesetzt werden. Erfahrungsgemäss fällt der Zahlungsbedarf einer Immobilienbotschaft gestaffelt an: rund 10­15 % im ersten Jahr nach der Kreditbewilligung, je rund 20­25 % vom zweiten bis vierten Jahr und je rund 5­15 % in den verbleibenden Jahren bis zur Kreditabrechnung. Erfahrungsgemäss werden von den beantragten Verpflichtungskrediten rund 6 % ungenutzt abgerechnet.

Mit dem Überhangverhältnis wird das Verhältnis zwischen dem Arbeitsvorrat (Verpflichtungskredit offen) und den jährlichen Voranschlagskrediten dargestellt. Per 1. Januar 2015 würden für das Abarbeiten des Arbeitsvorrats Voranschlagskredite von rund 3,4 Jahren beansprucht. Dieses Überhangverhältnis liegt unter dem angestrebten Zielwert von 4,5 Jahren, der etwa den Erfahrungswerten für die durchschnittliche Projektbearbeitungsdauer entspricht.

1920

5.1.2

Betriebsaufwand und alle übrigen Aufwände

Betriebsaufwand Mit den Vorhaben der Immobilienbotschaft VBS 2015 kann der gesamte Betriebsaufwand der betroffenen Objekte um rund 0,5 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden (z. B. mit energetischen Massnahmen und betrieblichen Verbesserungen).

Zum Betriebsaufwand zählen die jährlichen Aufwände für die Nutzung eines Gebäudes wie z. B. die Aufwände für die Energie, die Ver- und die Entsorgung, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt, die Reinigung, die Umgebungspflege sowie nutzerseitige Aufwände.

Übrige Aufwände Die Beschaffung von Informatikkomponenten und dergleichen werden über die Beschaffungskredite des VBS finanziert.

5.1.3

Auffangen der Teuerung

Die Praxis für die Handhabung der Teuerung wurde mit der Immobilienbotschaft VBS 2014 angepasst. Neu beinhalten die Verpflichtungskredite einen Risikozuschlag von 10­15 Prozent. Dieser entspricht den maximalen Mehrausgaben gemäss Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (10 % für Projekte, 15 % für Vorprojekte). Damit kann in der Regel auch die Teuerungsentwicklung abgedeckt werden.

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitionsausgaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 8 Prozent. Die Mehrwertsteuern für die Kredite dieser Botschaft belaufen sich insgesamt auf rund 37 Millionen Franken und fliessen als Einnahmen zurück in die Bundeskasse. Den Berechnungen liegt der lokale schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2014 zu Grunde (Basis 1. Oktober 2010 = 100 Punkte). Die weitere Teuerungsentwicklung ist in den ausgewiesenen Investitionsausgaben nicht separat berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrausgaben werden mit folgenden Massnahmen aufgefangen: ­

Kreditbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite;

­

Kreditverschiebung zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 2 des beantragten Bundesbeschlusses;

­

Reichen diese Massnahmen nicht aus, werden der Bundesversammlung in den entsprechenden Immobilienbotschaften VBS Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20051 beantragt.

Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft VBS ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.

Teuerungsbedingte Mehrausgaben bei allen Bauprojekten bis und mit der Immobilienbotschaft VBS 2013 werden weiterhin über den Rahmenkredit für Vorhaben zugunsten des Eigentümervertreters und der Mieter abgedeckt (vgl. Ziff. 3).

1

SR 611.0

1921

5.2

Personelle Auswirkungen

Mit den geplanten Vorhaben kann der Personalaufwand um rund 0,12 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Die Reduktion ist in der Personalplanung des VBS berücksichtigt.

5.3

Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit und Volkswirtschaft

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Das VBS legt Wert auf nachhaltiges Bauen. Die Bauten genügen über den gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen.

Bei Neu- und Umbauten werden erneuerbare Energien genutzt. Bei Gesamtsanierungen und grösseren Umbauten erfolgt gleichzeitig eine energetische Sanierung.

Bei Umbauten wird in der Regel der «MINERGIE-Standard», bei Neubauten die Zertifizierung nach «MINERGIE P­ECO» angestrebt. Damit erfüllt das VBS die Motion 10.3346 «Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei VBS-Anlagen» der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Die Ergebnisse werden bei den einzelnen Vorhaben dieser Immobilienbotschaft ausgewiesen (z. B. Reduktion des CO2-Ausstosses und Bau von Photovoltaikanlagen).

Umwelt Es werden Baumaterialien gewählt, deren Herkunft bekannt, die vom Hersteller deklariert und deren Belastung im Materialkreislauf gering ist. Bei Material- und Systementscheidungen werden die Belastungen für Mensch und Umwelt über den ganzen Lebenszyklus von der Herstellung über die Nutzungsphase bis zur Entsorgung berücksichtigt.

Sicherheit Die Schutzkonzepte des VBS-Bereichs Informations-/Objektsicherheit umfassen alle Sicherheitsbereiche (Personen, Informationen, Sachwerte) und alle Massnahmenbereiche (bauliche, technische, organisatorische und rechtliche Massnahmen). Damit werden über den gesamten Lebensweg die tiefstmöglichen Sicherheitskosten erreicht. Die Massnahmen werden während des Baus im Rahmen der Kredite umgesetzt.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen Mit der Immobilienbotschaft VBS 2015 werden Bauvorhaben in allen Sprachregionen der Schweiz realisiert. Bei der Annahme einer durchschnittlichen Arbeitsplatzproduktivität in der Bauwirtschaft von 95 000 Franken pro Jahr entsteht eine Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von rund 4900 Personenjahren.

1922

5.4

Terminliche Auswirkungen

Nach der Kreditbewilligung wird mit der Bauplanung, der Ausschreibung und dem Bau der Projekte begonnen. Werden in Ausnahmefällen die Bauplanung und die Aus-schreibung vorgezogen und parallel zum Botschaftsprozess gestartet, wird dies bei den betroffenen Vorhaben einzeln ausgewiesen.

Einzelne Termine können sich durch Einsprachen, Rekurse und Auflagen im Plangenehmigungs- oder Ausschreibungsverfahren verzögern.

5.5

Rechtliche Aspekte

5.5.1

Rechtsgrundlage

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung2 (BV). Materiell rechtliche Basis des Rahmenkredits ist Artikel 60 Absatz 1 BV, die Ausrüstung der Armee ist Sache des Bundes. Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 20043 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten bestimmt schliesslich, dass der Bundesrat Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten den eidgenössischen Räten mit besonderer Botschaft zu unterbreiten und im Einzelnen zu erläutern hat, wenn die für den Bund zu erwartenden Gesamtausgaben pro Vorhaben 10 Millionen Franken übersteigen.

5.5.2

Form des Erlasses

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20024 die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben. Als solcher untersteht er nicht dem Referendum.

5.5.3

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

Dementsprechend untersteht Artikel 2 des hier beantragten Bundesbeschlusses über die Immobilien des VBS für das Jahr 2015 der Ausgabenbremse.

2 3 4

SR 101 SR 611.051 SR 171.10

1923

5.5.4

Kreditordnung

Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind nach Artikel 21 Absatz 4 Buchstaben a und b FHG Verpflichtungskredite erforderlich für: ­

Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe;

­

längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite.

Gemäss Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung vom 5. Dezember 20085 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes sind in der Immobilienbotschaft VBS dem Parlament jährlich alle neuen Verpflichtungs- und Rahmenkredite mit den nachfolgend genannten Spezifikationsbereichen zur Genehmigung zu unterbreiten: ­

je ein Verpflichtungskredit für alle Vorhaben, die Ausgaben von mehr als 10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern, mit Erläuterungen für jedes einzelne Vorhaben;

­

ein zweckmässig gegliederter Rahmenkredit für alle übrigen Bauvorhaben.

armasuisse Immobilien bemisst in Zusammenarbeit mit den Mietern die jährlichen Rahmenkredite zugunsten aller Mieter (Ziff. 3). Die Abstimmung der Mieterbedürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung von armasuisse Immobilien.

5

SR 172.010.21

1924