Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die ARTOS - Association Romande Technique Organisation Spectacle und der SVTB / ASTT - Schweizer Verband Technischer Bühnenberufe haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101) den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung als Veranstaltungstechniker/Veranstaltungstechnikerin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

30. Mai 2000

3012

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2000-1100