Richtplan des Kantons Freiburg Anpassungen 2011 und 2014 des kantonalen Richtplans Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 5. November 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 23. Oktober 2015 werden die Anpassungen der Koordinationsblätter Arbeitszonen und kantonale Bodenpolitik, Verkehrsintensive Einrichtungen und Einkaufszentren, Agglomerationsprogramm Bulle, Gesamtverkehrskonzept und Öffentlicher Verkehr nicht genehmigt, weil keine genügende Grundlage im gültigen Richtplan besteht.

2.

Der Kanton muss diese Koordinationsblätter überprüfen, wenn er den ganzen Bereich Siedlung des Richtplans gemäss den neuen Bestimmungen des RPG und aufgrund der Notwendigkeit die Fruchtfolgeflächen (FFF) dauerhaft zu schützen überarbeiten wird.

Die kantonalen Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:


Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg, Chorherrengasse 17, 1701 Freiburg, Tel. 026 305 36 13



Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

31. Dezember 2015

2015-3421

Bundesamt für Raumentwicklung

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