Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Industrielle Reinigung von Textilien in der Romandie Verlängerung und Änderung vom 13. Januar 2015 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer des Bundesratsbeschlusses vom 22. Oktober 20131 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Industrielle Reinigung von Textilien in der Romandie wird verlängert.

II Der in Ziffer I erwähnte Bundesratsbeschluss vom 22. Oktober 2013 wird zudem wie folgt geändert2: Anhang 1

Tabelle der Mindestlöhne III Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016.

13. Januar 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBl 2013 8659 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Industrielle Reinigung von Textilien in der Romandie. BRB

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