Richtplan des Kantons Basel-Stadt Genehmigung der Gesamtüberarbeitung des Richtplans Der Bundesrat hat am 29. April 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 13. April 2015 wird die Anpassung 2012 des Richtplans des Kantons Basel-Stadt unter Vorbehalt der Ziffern 2­4 genehmigt.

2.

Die Planungsgrundsätze und ­anweisungen Nr. 5 und 6 im Kapitel M 1.1 Schienenverkehr werden als kantonales Interesse zur Kenntnis genommen.

Die Aussagen entfalten für den Bund keinerlei Bindungswirkung.

3.

Die Planungsgrundsätze im Objektblatt S 2 «Wirtschaft im Siedlungsraum» werden wie folgt ergänzt: 3. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit konzipiert und betreibt in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt eine Arbeitszonenbewirtschaftung nach Artikel 30a Absatz 2 der Raumplanungsverordnung.

4.

Die Genehmigung erfolgt basierend auf der Annahme eines Wachstums um 18 000 Arbeitsplätze bis 2030.

5.

Der Kanton Basel-Stadt wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Anpassung des Richtplans a) im verbindlichen Teil der Raumentwicklungsstrategie die Wachstumszahlen der Arbeitsplätze von 18 000 bis 2030 zu integrieren und allfällige neuere Erkenntnisse zu berücksichtigen; b) in Kapitel S 1.5 Hochhäuser die Abstimmungsanweisung bei der Planung von Hochhäusern mit dem EuroAirport Basel-Mulhouse hinsichtlich der «Horizontalebene/konische Fläche» zu ergänzen; c) in Kapitel NL 2.2 Fruchtfolgeflächen die Flächenbilanz der Fruchtfolgeflächen anzupassen und die Inventarisation weiterer Flächen, die FFF-Qualität aufweisen, anhand der Vollzugshilfe 2006 durchzuführen; d) in Kapitel A 1 Agglomerationsprogramm die Liste der Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation gemäss Bundesbeschluss vom 16. September 2014 zu aktualisieren.

Dieser Beschluss stellt eine Genehmigung im Sinne von Artikel 38a Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) dar. Artikel 38a Absätze 2 und 3 RPG kommen daher im Kanton Basel-Stadt nicht mehr zur Anwendung.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

2015-1366

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Hochbau- und Planungsamt des Kantons Basel-Stadt, Hauptabteilung Planung, Rittergasse 4, 4001 Basel, Tel. 061 267 92 25

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

20. Mai 2015

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Bundesamt für Raumentwicklung