Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. Februar 2015

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 38 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung) und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt:

Die folgenden im Ausland zugelassenen oder zugelassen gewesenen Pflanzenschutzmittel erfüllen die Anforderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung nicht mehr und werden aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen: Prosaro 250 EC

Schweizerische Zulassungsnummer: D-5238 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 005662-00/014 Vertreiber: Star Agro Analyse und Handels GmbH 8412 Allerheiligen, Österreich

Laudis

Schweizerische Zulassungsnummer: D-5261 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 006255-00/002 Vertreiber: Star Agro Analyse und Handels GmbH 8412 Allerheiligen, Österreich

Laudis

Schweizerische Zulassungsnummer: D-5260 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 006255-00/001 Vertreiber: Star Agro Analyse und Handels GmbH 8412 Allerheiligen, Österreich

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SR 916.161

2015-0446

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

3. März 2015

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

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