7 Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016­2020 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und auf die Artikel 14­22 des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 20073, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. November 20144, beschliesst:

Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016­2020 wird ein Zahlungsrahmen von 75 500 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3 4

SR 101 SR 442.1 SR 441.1 BBl 2015 497

2014-2538

649

Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2016­2020. BB

650