7 Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 20162020 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und auf die Artikel 1422 des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 20073, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. November 20144, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 20162020 wird ein Zahlungsrahmen von 75 500 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 442.1 SR 441.1 BBl 2015 497
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Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 20162020. BB
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