Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13595 Widersprechende Actelion Pharmaceuticals Ltd, Gewerbestrasse 16, CH-4123 Allschwil, CH-Marke Nr. 610 179 «TURLEBO» gegen Widerspruchsgegnerin Kowa Company, Ltd., 6-29, Nishiki 3-chome, Naka-ku, Nagoya-shi, Aichi 460-8625, Japan, internationale Registrierung Nr. 1 183 411 «TOLMEBO».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. März 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 13595 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

17. März 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2015-0806