Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend die Gemeinde Hinterrhein, Schiessplatz; Ausbau für erweiterte Gefechtsausbildungsanlagen Infanterie 05 inklusive Sanierung der Erschliessungsstrasse Süd vom 15. Mai 2015

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 10. Juni 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Elektrifizierung und Erweiterung der Trefferanzeigeanlagen auf dem Panzerschiessplatz Hinterrhein sowie die Sanierung der Erschliessungsstrasse Süd unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. Mai 2015

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2015-1464