8 Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016­2020 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und auf die Artikel 10 und 14 des Schweizerschulengesetzes vom 21. März 20143, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. November 20144, beschliesst:

Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016­ 2020 wird ein Zahlungsrahmen von 110 100 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 442.1 SR 418.0 (BBl 2014 2869) BBl 2015 497

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Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2016­2020. BB

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