Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Das geltende Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 ist zu erneuern. Das Gesetz ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und die Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist soll das Bundesgesetz bis am 31. Dezember 2024 verlängert werden.

Datum der Eröffnung: 17. Dezember 2014 Vernehmlassungsfrist: 31. März 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 462 44 13, Fax 058 464 16 96, www.deza.admin.ch/ostzusammenarbeit Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Januar 2015

2014-3357

Bundeskanzlei

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