Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2000 vom 5. Dezember 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. Oktober 2000 1, beschliesst:

Art. 1

Kreditübertragungen und Nachtragskredite

Für das Jahr 2000 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2000 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

1 732 000 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,

­

253 273 932 Franken als Nachtragskredite

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 72 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 3

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 4 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 29. November 2000

Ständerat, 5. Dezember 2000

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

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2000-2719