Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2000 vom 5. Dezember 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. Oktober 2000 1, beschliesst:
Art. 1
Kreditübertragungen und Nachtragskredite
Für das Jahr 2000 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2000 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt:
1 732 000 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,
253 273 932 Franken als Nachtragskredite
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 72 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 3
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 4 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 29. November 2000
Ständerat, 5. Dezember 2000
Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker
Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz
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Im BBl nicht veröffentlicht.
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2000-2719